Erbenermittlung in Algerien?

  • Folgendes Problem:

    Erblasserin ledig, keine Kinder, Eltern leben noch, kein Testament oder Erbvertrag.
    Problem: vom Vater ist keine Anschrift bekannt, Mutter kann lediglich angeben, dass dieser bis 1990 in Algerien :eek: wohnhaft war.
    Weiteres nicht bekannt (Mutter hat bis 1990 auch in Algerien gewohnt und ist dann "geflüchtet" - hat sie zumindest so angegeben).

    Nun braucht die Mutter dringendst einen Erbschein, da zum Nachlass wohl eine Lebensversicherung ohne Bezugsberechtigung gehört. Ohne diese Versicherung kann sie die Bestattung ihrer Tochter nicht bezahlen.

    Meine Idee: Erblasservater durch öffentliche Aufforderung ausschließen und stattdessen den Bruder der Erblasserin miterben lassen.

    :gruebel: Geht das? Oder gibt es irgendeine Möglichkeit, eine Anschrift in Algerien zu ermitteln?

    Nachlasspflegschaft kann ich nicht anordnen, da der Nachlass überschuldet ist.

    Vielen Dank schonmal!

  • Teilerbschein war auch meine erste Idee. Nützt nur der Mutter gar nix, weil sie damit die Versicherungsleistung nicht ausgezahlt bekommt.

  • Schnellste Lösung:

    Beschluss:

    Die X-Versicherung wird nachlassgerichtlich ermächtigt, die sich aus der Lebensversicherung Nr. ... ergebende Auszahlungssumme an die Mutter der Erblasserin, Frau ..., geb.am ..., wohnhaft ..., durch Überweisung auf deren Konto zur Auszahlung zu bringen.

    Die Mutter hat mit dem Nachlassgericht über die Verwendung der Versicherungsgelder abzurechnen und die Pflege des Grabes der Erblasserin zu übernehmen.

    Gründe:

    ...

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    Rechtsgrundlage: §§ 1962, 1915 Abs.1 S.1, 1846 BGB, § 11 Abs.2 BayNachlO (analog).

    Hierzu vgl. ausführlich den Nachlass-Thread "Beerdigungskosten vom Nachlasskonto" (dort #23).

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