Der Gegner hat die Hauptforderung beglichen, im Mahnverfahren sind nur noch die außergerichtlich angefallenen Gebühren meiner Inanspruchnahme (Schadenersatz aus Verzug) geltend zu machen. Welches ist hierfür die richtige Katalognummer?
Katalognummer
-
-
Hallo,
ich denke, hier passt entweder die 24 für "Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandskosten" oder die 29 für "Schadenersatz aus Unfall/Vorfall" jeweils mit entsprechender Ergänzung in der Bezeichnung.
LG DOKÜ! -
Ich würde sagen 24 --> Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar
-
Die Nr. 24 hatte ich auch schon ins Auge gefasst. Allerdings hatte ich die Idee wieder verworfen, weil ich dachte, die Katalognummer ist nur zu verwenden, wenn ein Anwalt eigene Honoraransprüche geltend macht.
-
Stimmt. Hatte ich nicht dran gedacht. Dann wohl wirklich die 29 oder einfach einen sonstigen Anspruch selbst formulieren. Dann passt es auf jeden Fall.
-
71 (auswendig ohne zu gucken)
-
71 = Verzugsschaden (nicht anrechenbare RA-Kosten aus vorger. Tätigleit) -
SUPI! "71" ist natürlich optimal.
Aber nur zur Klarstellung: die "24" geht immer, wenn es sich um Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar handelt. Es muss sich nicht um die Geltendmachung im eigenen Namen handeln
-
Na wieder 'was gelernt :daumenrau.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!