Habe kürzlich einen Erbscheinsantrag aufgenommen, kurz darauf kamen mir Zweifel, ob das so richtig war (totaler Stress bei uns momentan auf der Arbeit wegen diverser Krankheitsausfälle und dann schleichen sich Fehler ein).
Fall:
Im Testament hatte der Erblasser festgelegt, das Haus A bekommt seine Tochter. Das Haus B bekommen seine Ehefrau zusammen mit seinen beiden Söhnen zu gleichen Teilen.
Zur Erklärung , die Häuser sind genau gleichwertig (je 210.000,- €), aber Haus A ist noch mit 70.000,- € (zum Zeitpunkt des Todes) belastet.
Ich habe die Belastung einfach aussen vor gelassen, hätte ja sonst auch nachfragen müssen, wie hoch die Belastung bei Errichtung des Testaments war.
Antrag wurde also dahingehend aufgenommen, Tochter Erbin zu 1/2 und Söhne + Ehefrau zu je 1/6.
Wenn man die Belastung bei Tochter in Abzug gebracht hätte , käme man wohl auf 2/5 für die Tochter und jeweils 1/5 für Sohn A, B und Ehefrau.
Wie seht ihr das ?
Sparvermögen war 0,- € vorhanden, deshalb habe ich das auch nicht als Teilungsanordnung gewertet.