Ausschlagung Erberserbe; Vermerk auf Erbschein des Erben

  • Hallo an alle,

    ich habe hier einen Erbschein nach meinem Erblasser erteilt in dem seine Frau und seine Kinder als Erben ausgewiesen sind.

    Mein Erblasser ist selber Erbe in einem anderen Erbfall geworden. Die Ehefrau und eine Tochter haben nun in diesem Verfahren gem. § 1952 III BGB eine Teilausschlagung als Erbeserben vorgenommen. Dies hat mir das dortige Nachlassgericht mitgeteilt, da nunmehr auf meinem Erbschein ein Vermerk angebracht werden müsse, aus dem sich ergibt, dass die Erben x und y nicht Erbe nach deren Erblasser geworden sind. Dazu wurde angeführt Schmid BWNoTZ 1970, 82 (Palandt § 1952 Rn 3).

    Diesen Aufsatz habe ich leider noch nicht gelesen, weil ich ihn als Vollversion im Internet nicht finden kann. Hatte jemand schon einmal einen solchen Fall und oder kann mir hier weiter helfen?

    Ich denke sinnvoll wäre es schon, wenn sich die Ausschlagung aus einem der Erbscheine ergibt, da sonst der Rechtsverkehr dahingehend getäuscht wäre, dass x und y Anspruch auf das Erbe hätten, obwohl sie es ausgeschlagen haben. Aber müsste ein Vermerk nicht gegebenenfalls auf dem anderen Erbschein erfolgen?

    Vielen Dank schon im Vorraus.

  • Da niemand geantwortet hat, gehe ich davon aus, dass ihr bisher mit einem solchen Fall nicht konfrontiert wurdet. Also berichte ich kurz, dass ich einen entsprechenden Vermerk anbringen werde. Dies ergibt sich aus dem Aufsatz...eigentlich wollt ich diesen in Form einer pdf-datei reinstellen...bekomme das technisch aber leider nicht hin. :(

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