Rechtsnachfolgeklausel aufgrund Abtretung

  • Folgender Fall:

    Kindesmutter hat Unterhalt für ihre beiden minderjährigen Kinder gegen den Kindesvater eingeklagt. Es erging ein Urteil.
    Danach wurde durch die Stadt eine vollstreckbare Teilausfertigung beantragt, welche auch erteilt wurde.
    Jetzt habe ich einen Antrag vorliegen, wonach der Titel auf die Kinder umgeschrieben werden soll (Rechtsnachfolgeklausel). Grundlage dafür ist ein Abtretungsvertrag zwischen der Mutter und der Stadt. Die Stadt vertritt die Kinder als Beistand.

    Geht das überhaupt? :gruebel:

  • Wenn die Kinder jetzt durch einen Beistand vertreten werden, ist es sinnvoll, den Titel auf die Kinder umzuschreiben (durch Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel), damit der Beistand Vollstreckungsmaßnahmen für die Kinder durchführen kann. Grundlage für eine Titelumschreibung ist aber kein Rückübertragungsvertrag sondern die Tatsache, dass der Unterhaltspflichtige den Kindern den Unterhalt schuldet.

    Oder ist etwa auch beantragt worden, die vollstreckbare Teilausfertigung umschreiben zu lassen?

  • Nein, bezüglich der vollstreckbaren Teilausfertigung ist nichts gesagt worden.
    Also ist die Rechtsnachfolgeklausel möglich?
    Einer Abtretung bedarf es somit nicht?

  • Ja Rechtsnachfolgeklausel zu Gunsten der Kinder ist möglich.

    Einer Rückübertragung bedarf es hierfür nicht (die ist nur dann notwendig, wenn der Beistand Vollstreckungsmaßnahmen für Ansprüche durchführen will, die auf die Stadt übergegangen sind. Durch diese Rückübertragung werden es wieder Ansprüche der Kinder, die der Beistand dann als gesetzlicher Vertreter der Kinder beitreiben kann).

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