Erstellung begl. Abschrift durch GV

  • Hallo, ich hab hier vielleicht mal eine blöde Frage, deren Antwort mich aber mal interessiert, aber ich sie bisher nicht finden konnte.

    Also der GV soll eine begl. Abschrift eines Beschlusses zustellen. Er hat dafür die Ausfertigung des Beschlusses vorliegen. Die Ausfertigung ist unterschrieben mit gez. Meyer, Rechtspfleger und Schmidt als Urkundsbeamtin des Gst.

    Auf der begl. Abschrift steht bei den Feldern für die Rechtspflegerunterschrift bzw. Urkundsbeamter der Gst. nur gez. Unterschrift. Weder der Rechtspfleger noch der Urkundsbeamte wird namentlich erwähnt.

    Ist das machbar? Ich hab hier ein paar spezielle Sch. die sich gegen jede Ausfertigung/Abschrift von Beschlüssen wehren, aufgrund fehlender Gesetzesgrundlage, und bin somit zur Zeit für dieses Thema vielleicht etwas Überempfindlich.

  • Der Name des Rechtspflegers/Richters muss namentlich erwähnt sein .Nur beim Urkundsbeamten reicht die Angabe "gez. Unterschrift"

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