Hallo,
wir diskutieren gerad, ob das FA ein Erstattungsanspruch nach Erteliung der RSB aufrechnen kann. Aus dem Bau heraus gesagt, würde ich es verneinen, denn womit soll das FA aufrechnen, da die Forderung von der RSB erfasst worden ist.
Danke für eure Meinungen vorab.