Lebensversicherung plötzlich unpfändbar?

  • Ich hab da mal einen etwas verqueren Fall, ich hoffe, ich verwirre keinen :D
    IN-Verfahren, eröffnet 2004. Schuldnerin besaß eine Lebensversicherung, die seitens des IV gekündigt und zur Masse gezogen wurde. Eine an dieser bestehende Abtretung an eine Bank kam nicht zum Tragen, da die Abtretung wohl nur für den Todesfall vereinbart war. Jetzt liegt mir der Schlussbericht vor. Aus diesem ergibt sich nunmehr, dass der IV der Schuldnerin einen Betrag von 1.000,-€ aus dieser Lebensversicherung als "Unterhalt" überlassen hat (Unterstützung zur neuen Selbstständigkeit, Rückzahlung vereinbart). Auf meine Beanstandung hat er jetzt vorab telefonisch mitgeteilt, dass man nachträglich festgestellt hätte, dass die LV eigentlich unpfändbar gewesen sei und man der Schuldnerin mit den 1.000,- € quasi schon was Gutes getan hätte. Den Rest behalte man aber in der Masse. Nun meine Frage: M.E. gibt es nur entweder oder. Entweder die LV ist unpfändbar, dann ist sie an die Schuldnerin vollständig zurückzuzahlen oder sie ist pfändbar und dann aber vollständig Masse. Sehe ich das falsch? Aus der Akte ergibt sich übrigens nirgends, dass die LV unpfändbar sein soll, die Versicherung hat auch anstandslos ausgezahlt. Ich habe eher den Eindruck, dass hier nachträglich was konstruiert wird, damit die Schuldnerin die 1.000,- € nicht zurückzahlen muss (das führe ich jetzt nicht weiter aus, da das zu weit gehen würde). Woraus müsste sich ersehen lassen, ob die Versicherung insolvenzfest ist oder nicht? Riester dürfte es wahrscheinlich noch nicht sein.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Erst einmal brauchst Du den Versicherungsvertrag, um wirklich sehen zu können, was los ist.

    Sicherlich gilt pfändbar oder unpfändbar. Wenn aber unpfändbar, weil damals Erklärung im Sinn des § 168 VVG abgegeben wurde, dann wäre die getroffene Regelung als Vergleich anzusehen. Diesen halte ich auf jeden Fall für zulässig.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Mir fällt gerade noch etwas ein, durch die Einführung des Schutzes der Altersvorsorge Selbständiger ( 2006 oder 2007 :gruebel:) konnte es auch vorkommen, dass zunächst pfändbare Lebensversicherung nachträglich nicht zur Insolvenzmasse gehörten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Mir fällt gerade noch etwas ein, durch die Einführung des Schutzes der Altersvorsorge Selbständiger ( 2006 oder 2007 :gruebel:) konnte es auch vorkommen, dass zunächst pfändbare Lebensversicherung nachträglich nicht zur Insolvenzmasse gehörten.




    Das wohl nicht. Zum Zeitpunkt der IE wäre es Insolvenzmasse gewesen, die Änderung der Norm wird da nichts ändern. Auch hätte der Schuldner die Versicherung dann entsprechend widmen müssen, was wegen § 80 InsO nicht möglich ist.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • War nur so eine Idee :oops:, wobei lange Zeit überlegt wurde, ob man die vor Eröffnung abgegebene Erklärung nach §§ 129 ff. InsO anfechten kann. Für diesen Fall wäre ein Vergleich jedenfalls angebracht.

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  • Wenn ich mich recht entsinne gab es 2004 noch herzlich wenig Schutzvorschriften bez. Altersvorsorge Selbständiger.
    Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der IE.
    Den "Zuschuss von" 1.000 € würde ich eher praktisch betrachten.
    Hat die selbständige Tätigkeit des Schuldners zu erheblichen Einnahmen für die Masse geführt, würde ich über die Anfangsinvestition wahrscheinlich eher hinwegsehen. Ev. kann man es ja auch auf die Tagesordnung für den Schlusstermin setzen.

    Grundsätzlich finde ich es allerdings unmöglich aus der Masse Darlehen zu gewähren.

  • Dass es 2004 noch wenig Schutzvorschriften gab, war auch mein Gedanke. Abgesehen davon finde ich es reichlich merkwürdig, wenn vorher (also in mittlerweile fast 6 Jahren Verfahren) nie die Rede davon war, dass die Versicherung unpfändbar sein soll. Außerdem hätte man das auch in den Schlussbericht schreiben können/müssen.
    Die selbstständige Tätigkeit führt nach meiner Erinnerung überhaupt nicht zu Masseeinnahmen. Dieses Darlehen aus der Masse wurde gewährt, weil es bei der Schuldnerin Abrechnungsprobleme mit der kassenärztlichen Vereinigung gab. Aber es wurde von Anfang davon gesprochen, dass der Betrag zurückzugewähren ist. Ich vermute, die Schuldnerin kann das jetzt nicht und der IV will ihr mehr oder weniger entgegenkommen. Insgesamt alles sehr suspekt.

    Ob der IV mir den Versicherungsvertrag vorlegt, wage ich zu bezweifeln, aber ich lass mich gerne eines besseren belehren.

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