Ich würde schon erst mal in die Akte gucken, ob die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit überhaupt realistisch ist. Mach ich bei Stundung ja auch so. Wenn sich eindeutig ergibt, dass es nicht möglich ist (z.B. wenn Schuldner EU-Rentner ist), dann würde ich das dem Gläubiger auch so mitteilen.
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