Antrag nach § 11 RVG

  • Hier liegt ein Antrag nach § 11 RVG vor. Problem ist, dass der Mandant unbekannten Aufenthalts ist (am Rande: Auch seine Mutter hat laut ihrer Aussage keine Ahnung, wo er lebt).

    Beantragt ist zunächst einmal die öffentliche Zustellung des Kostenfestsetzungsantrags selbst.

    :confused:

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • ich glaub die frage ist:
    - erst öffentliche zustellung des antrags und
    - dann öffentliche zustellung des beschlusses?

    ich habe bisher ehrlich gesagt, immer beides gleichzeitig öffentlich zugestellt, sofern die voraussetzungen vorlagen. ist wohl eigentlich nicht ganz sauber:gruebel:

    ich würds aber trotzdem weiterhin tun:cool:

  • Das mache ich nur dann, wenn man "ohne Anhörung" festsetzen kann, also bei einem einfachen KFB nach § 104. Dies ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren jedoch nicht möglich.

    Im Verfahren nach §§ 11 RVG/19 BRAGO ist immer anzuhören, so dass ich grundsätzlich 2 öffentliche Zustellungen verfüge, getrennt nach Antrag und VFB.

  • :dito:

    Kann ja doch mal sein, dass der A-Gegner bei Gericht erscheint und zufällig die öffentliche Zustellung des Antrags sieht und Einwendungen erhebt. Ich geb zu, es ist unwahrscheinlich, aber kann doch mal vorkommen.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Zitat von Erzett

    li_li Gehtst du etwa nicht jeden Tag zum Aushang und guckst, ob was für dich dabei ist ? :eek:



    Ich bin ja nicht verschollen, wer mich finden will, der findet mich auch. :D Außerdem glaub ich nicht, dass in diesem Gerichtsbezirk was für mich aushängt, da ich hier noch nie nicht gewohnt hab und es für mich auch nicht in Frage kommt hieher zu ziehen. :strecker

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • :dankescho an alle!

    Ich werde jetzt erst einmal den KFA öffentlich zustellen.

    BTW: Es hat im weiteren Umkreis einmal eine aktive Rechtspflegerin gegeben, bei der es der Kläger geschafft hat, eine öffentliche Zustellung zu bewirken. Es war zwar ein großes Gericht, wo man wirklich nicht alle kennen kann, aber es ist mir trotzdem bis heute ein Rätsel, wie das möglich war. Die Folgen jedenfalls waren absehbar; entsprechend war die Kollegin nach dem rechtskräftigen VU auch drauf. Seitdem überzeugt mich diese Geschichte mit den öffentlichen Zustellungen nicht wirklich, auch wenn ich zugeben muss, für die Untergetauchten sonst kein Rezept bieten zu können.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Deshalb soll die öffentliche Zustellung auch die "ultima-ratio" - Maßnahme schlechthin sein, wenn gar nix anderes mehr geht. Aber mangels Alternative scheue ich diese letzte Möglichkeit keinesfalls. Schließlich hat der "Verschollene" dafür zu sorgen, dass er erreichbar ist. In meinem Beritt sind auch schon "Untergetauchte" fröhlich pfeifend wieder auf der Bildfläche erschienen - Wunder gibt es immer wieder... :unschuldi

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