Rechtswahl im Kaufvertrag nichtig

  • Käuferin ist eine Griechin. Sie trägt vor, mit einem Griechen 1988 in Griechenland geheiratet zu haben. Es gilt daher griechisches Güterrecht.

    Nun erklärt sie in Abwesenheit ihres Gatten im Kaufvertrag, daß bezüglich des hiesigen Grundbesitzes deutsches Recht gelten soll.
    Sie möchte zu Alleineigentum erwerben.

    Die Rechtswahl ist meines Erachtens nichtig, da der Mann nicht dabei war. Er hat sich überhaupt noch nicht dazu geäußert.
    Muß ich das denn prüfen? Auch nach griechischem Güterrecht könnte die Frau allein Eigentum erwerben. Hätte sie zu alledem geschwiegen, wäre alles in Ordnung gewesen.

  • Wenn das griechische Güterrecht einen Alleinerwerb zulässt, wäre mir die (eventuell unwirksame) Rechtswahl egal.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Da beide griechischer Staatsangehörigkeit waren und offenbar noch sind, gilt griechisches Recht.

    Nach Bergmann/Ferid gilt in Griechenland Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand.

    Meines Erachtens liegen keine Anhaltspunkte vor, an denen man definitv festmachen könnte, dass mit der Eintragung der Frau als Alleineigentümerin das Grundbuch unrichtig würde. Alles zusammen ist zwar etwas seltsam, kann aber auch der Unkenntnis von Beteiligter und Notar über das anzuwendende Recht und seine Folgen geschuldet sein. Ich würde sie allein eintragen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ja ich glaube auch, daß der westfälische Anwalts-Notar aus Unwissenheit die Rechtswahl mit reinnehmen wollte.
    Der Erwerbsvorgang an sich dürfte aber dadurch nicht betroffen sein.

    Ich trage es ein, obwohl: Griechin -- Kostenvorschuß? :teufel:

  • Ich möchte mich mal dranhängen;
    Meine Erwerber sind Griechen und ohne Ehevertrag verheiratet. Sie erwerben lt. KV zu je ein Halb nach griechischem Ehegüterrecht???
    Sowas hatte ich noch nie. Eine AV ist bereits in diesem Erwerbsverhältnis eingetragen worden (nicht von mir).

    Ich muss nun die Auflassung vollziehen. Was würdet ihr tun? Einfach zu je 1/2 eintragen und dieses "nach griechischem Ehegüterrecht" ignorieren? Feststellung? Nachtrag?

  • Einfach zu je 1/2 eintragen und dieses "nach griechischem Ehegüterrecht" ignorieren? Feststellung? Nachtrag?


    Ich würde zu je 1/2 Anteil eintragen und den sinnfreien Zusatz weglassen.
    Eine nachträgliche Berichtigung ist mE nicht erforderlich, da nach griechischem Ehegüterrecht (Gütertrennung) ein Erwerb zu je 1/2 möglich ist.

  • Den Zusatz braucht es nur, wenn sich aus ihm das Beteiligungsverhältnis ergibt.

    Also:
    "A und B in Gütergemeinschaft [ohne weiteren Zusatz heißt hier: nach deutschem Recht]"
    "A1, A2, A3 und B in beendeter, nicht auseinandergesetzter Gütergemeinschaft"
    "A und B in Errungenschaftgemeinschaft takatukaländischen Rechts"
    "A und B in Erbengemeinschaft"
    und früher auch "A und B in Gesellschaft bürgerlichen Rechts".

    Aber wenn, aus welchen Gründen auch immer, zu Bruchteilen (oder gar durch einen allein :eek:) erworben wurde, wird nur dieser Umstand vermerkt, nicht die Gründe, aus denen es sich ergibt, dass zu Bruchteilen erworben werden konnte.

    Daher:
    "A und B zu je 1/2 Anteil"
    oder bei Alleineigentum "A"

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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