Hallo Zusammen,
folgendes Problem diskutiere ich gerade intensiv mit einem IV und brauche daher Hilfe:
- Arbeitnehmer mit netto ca. 1900,-.
- Hat Unterhaltspfändung (400,- monatlich) mit 750,- Selbstbehalt.
- Insolvenz kam nach der Unterhaltspfändung. Problem: bis zum Eingang der Insolvenz fehlte in der Unterhaltspfändung der Selbstbehalt (hatte bis zur Inso immer nur nach Tabelle gepfändet).
- Selbstbehalt ist direkt nach Inso nachgereicht worden.
- Wir zahlen an Unterhaltsgläubiger 400,- monatlich und an den IV nichts.
Unsere Rechnung begründen wir wie folgt:
400,- Unterhalt passt bei 750,- Selbstbehalt und 1900,- Netto.
IV bekommt nix da: 1900,- pfändbar nach Tabelle mit 1 u.P. = ca. 257,- ; wir zahlen aber bereits 400,- an Unterhalt daher bleibt nix mehr für den IV über.
Und das ist die Frage: Rechnen wir richtig? Oder müssten wir noch etwas an den IV auskehren? Dieser verlangt auf jeden Fall von uns Geld, da nach § 89 InsO nur der Vorrechtsbereich für Unterhalt da ist und die "normale" Pfändungssumme für den IV sein soll.
Was ist nun richtig? Vielen Dank schon vorab.
Grüße
merci