Beratungshilfe Handyrechnung

  • Das kommt drauf an, was das für ein Problem ist, oder? Bei allem was sich nicht um Schuldenregulierung/ Ratenzahlungsvereinbarung etc. handelt hätte ich aber kein Problem, den Lappen zu erteilen.

  • @HorstSergio:

    Das sicher nicht. Aber wenn jemand im Grunde genommen weiß, daß er/sie pausenlos am Handy hängt oder SMS verschickt, andererseits aber nicht das Geld hat, um die Rechnung zu bezahlen, hat das für mich durchaus was von Mutwilligkeit.

  • Tja, nur leider weiss man das normalerweise nicht definitiv und ohne Sachvortrag des Antragstellers schon gar nicht. Es könnten ja auch wichtige Vertragsvehandlungen an der Mobilette gewesen sein. Ehrlich. Und wenn bei persönlicher Antragstellung trotz Nachfrage dazu nichts sagt würd ich es einfach glauben wie bei jedem letztlich unnötigen Schein für Angelegenheiten wie "Mietsache", "PKW-Kaufpreisforderung" o.ä. auch. Die so verlorene Arbeitszeit kostet das Land und den Anwalt doch mehr als durch die Zwischenverfügung gespart würde.

  • @HorstSergio:

    O.k., das leuchtet ein. Aber wenn es nur darum gehen sollte, Ratenzahlung zu vereinbaren, würde sich doch zumindest die Frage stellen, ob nur wirtschaftliche, aber keine rechtliche Bedeutung gegeben ist. :gruebel:

  • Ich habe erstmal eine ZwVfg rusgegeben. Da stand nur unter Angabe des Schverhaltes "Mustermann ./. ....( bekannte dt. Mobilfunkfirma)"

    Ich nehme stark an, dass es die übliche Geschichte ist. Handy Rechnung nicht bezahlen und so zeug.
    Da denke ich immer, läge eine Besserstellung gegenüber Bürgern vor, die selbst einen RA zu zahlen hätten. Wegen so etwas muß man nicht zum RA.....

  • Zitat von advocatus diaboli

    @HorstSergio:

    Das sicher nicht. Aber wenn jemand im Grunde genommen weiß, daß er/sie pausenlos am Handy hängt oder SMS verschickt, andererseits aber nicht das Geld hat, um die Rechnung zu bezahlen, hat das für mich durchaus was von Mutwilligkeit.


    Wieso Mutwilligkeit. Ich nenne das Betrug.

  • Zitat von Manfred
    Zitat von advocatus diaboli

    @HorstSergio:

    Das sicher nicht. Aber wenn jemand im Grunde genommen weiß, daß er/sie pausenlos am Handy hängt oder SMS verschickt, andererseits aber nicht das Geld hat, um die Rechnung zu bezahlen, hat das für mich durchaus was von Mutwilligkeit.


    Wieso Mutwilligkeit. Ich nenne das Betrug.



    Und dann noch zum RA rennen.....
    Aber mal abwarten, nä Woche kommt bestimmt die Antwort des RA! Vielleicht ist es ja auch gaaaaaaaanz anders. Vielleicht wurde der Mandant unbeabsichtigt in die Pflicht genommen undhat gaaaaaaaar nichts dazu beigetragen...:wechlach:

  • Ich frage erst mal, was denn an der Rechnung falsch sein soll, wenn der Antragsteller dann sagt, er habe kein Geld, dann gibt es keinen Schein.

  • Ich möchte mal das Thema weiterführen. Es liegt ein nachträglicher Antrag auf Bewilligung von BerHilfe vor. Inhaltlich geht es um eine Handyrechnung. Der RA schreibt: " Alleiniger Besitzer des Handys war..der Sohn meines Mandanten. Der Sohn hat das Handy nicht aus der Hand gegeben. Erselbst hat die Internetverbindung nicht hergestellt." "Es fällt auf, dass die ..besonders kostenintensiven Verbindungen am .. und..genau um 0:00 Uhr hergestellt worden sein sollen. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich der Sohn in der Wohnung meines Mandanten auf und schlief."

    Sind jemanden Fälle bekannt in denen sich Handys nacht einfach ins Internet einwählen und das auch nur zweimal und dann nicht mehr? :gruebel:

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