Wertermittlung Miteigentum - masselos

  • IV will den schuldnerischen Miteigentumsanteil (LASTENFREI :wow) an einen der anderen Miteigtümer veräußern und eine Teilungsversteigerung verhinden.

    Problem:

    - masselose Regelinso
    - zur Wertermittlung wäre ein Gutachten erforderlich
    - nur so kann ein vernünftiger Preis ausgehandelt werden
    --> aber wir haben doch gar kein Geld
    -- zwingend T-versteigerung?

    Gruß

  • Mal rein praktisch gedacht: Wie wäre es denn, wenn der Miteigentümer das Gutachten bezahlt, evtl. unter Anrechnung auf den späteren Kaufpreis?

    In Hessen kann man auch vom Ortsgericht Grundbesitz schätzen lassen. Ist preiswerter als ein Sachverständiger, allerdings bei "Problemfällen" oder Gewerbeimmobilien eher nicht empfehlenswert...

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • zu 1..könnte ich mal anbringen

    zu2. daran hab ich auch schon gedacht, Grundbesitz befindet sich nur leider 10 km von der hessischen Landesgrenze entfernt :(

    Dank dir

    evtl. die Brandversicherungswerte beim GBA
    - da das ziemlich ungenau ist, kann der IV ja, so er ein Risiko sieht zum Abschluss des KV die Zustimmung nach §160 einholen

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