IV will den schuldnerischen Miteigentumsanteil (LASTENFREI :wow) an einen der anderen Miteigtümer veräußern und eine Teilungsversteigerung verhinden.
Problem:
- masselose Regelinso
- zur Wertermittlung wäre ein Gutachten erforderlich
- nur so kann ein vernünftiger Preis ausgehandelt werden
--> aber wir haben doch gar kein Geld
-- zwingend T-versteigerung?
Gruß
Wertermittlung Miteigentum - masselos
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shober -
11. Mai 2010 um 15:14
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Aus dem Bauch heraus mal auf die Schnelle:
Letzten Kaufvertrag beim Grundbuchamt einsehen. -
letzter Eigentumswechsel durch Erbfall 1982
aber trotzdem danke -
Mal rein praktisch gedacht: Wie wäre es denn, wenn der Miteigentümer das Gutachten bezahlt, evtl. unter Anrechnung auf den späteren Kaufpreis?
In Hessen kann man auch vom Ortsgericht Grundbesitz schätzen lassen. Ist preiswerter als ein Sachverständiger, allerdings bei "Problemfällen" oder Gewerbeimmobilien eher nicht empfehlenswert... -
zu 1..könnte ich mal anbringen
zu2. daran hab ich auch schon gedacht, Grundbesitz befindet sich nur leider 10 km von der hessischen Landesgrenze entfernt
Dank dir
evtl. die Brandversicherungswerte beim GBA
- da das ziemlich ungenau ist, kann der IV ja, so er ein Risiko sieht zum Abschluss des KV die Zustimmung nach §160 einholen
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