Rechtsnachfolgeklausel der Unterhaltsvorschusskasse

  • Moin zusammen,

    ich brauche mal wieder eure tatkräftige Mithilfe.

    Sachverhalt: Ich habe einen Titel, der mit Rechtsnachfolgeklausel auf das Land Niedersachsen, vertreten durch die Stadt D. - Unterhaltsvorschusskasse - wegen rückstäniger Vorschussleistungen umgeschrieben wurde.

    Nunmehr möchte das Land Niedersachsen, vertreten durch den Landkreis O. - Unterhaltsvorschusskasse - die Pfändung ausgebracht wissen.

    In diesem fall tritt zumindest das Land Niedersachsen als Gläubiger auf, auch immer die Unterhaltsvorschusskasse. Nur der "Betreibende" Gläubiger ist anders.
    In diesem Fall wurde lediglich der Titel an eine andere Behörde des Landes weitergegeben.

    Bedarf es hier einer "Rechtsnachfolgeklausel der Rechtsnachfolgeklausel" oder kann ich, da das Land Niedersachsen auftritt, den Pfänder ohne Weiteres unterschreiben?:gruebel:

  • :dito:

    Gl. ist das Land Niedersachsen, vollstrecken will das Land Niedersachsen, wo ist die Rechtsnachfolge.

    Es ist doch nur ein Wechsel des Vertreters eingetreten.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

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