Ausschlagung, Erbe ist Ausländischer Staatsbürger

  • Wie kann ein möglicher Erbe ausschlagen, wenn er inzwischen nur noch die ausländische Staatsbürgerschaft (hier USA) inne hat? Erblasser war Deutscher und hat in Deutschland gelebt. Erbe ist vor einiger Zeit amerikanischer Staatsbürger geworden. Das Deutsche Konsulat hat ihn abgelehnt, da er nicht mehr Deutscher ist. Wie kann er jetzt formgerecht ausschlagen? Die Frist ist klar: 6 Monate ab Kenntnis von der Berufung als Erbe.

  • Konkret:

    Ausschlagung in Schriftform mit Unterschriftsbeglaubigung durch örtlichen Notary Public in USA ist ausreichend.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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