Volle Terminsgebühr?

  • Und gleich noch einen.

    RA legt RM ein, weil ich die TG auf 0,5 reduziert hatte. Versäumnisurteil.
    Er führt nun eine Entscheidung des LAG Hessen 13 Ta 481/05 v. 14.12.2005 an, sowie die BT Drucksache 15/1971 Seite 265 sowie Gerold/Schmidt RVH 2004, Rn 16. Der "anwesende" RA habe ja Erörterungen mit dem Gerichjt geführt.

    Aus dem Protokoll ergibt sich das aber nicht. Dort hat der Kläger nur Antrag aus der Klageschrift gestellt, mit der Maßgabe, dass die Hauptforderung reduziert wurde.
    Und dann Antrag auf VU.

    M.E. 0,5 TG.

    Was meint ihr?

  • Moin! :)
    Ich würde Rücksprache mit dem Richter nehmen und wenn der bestätigt, dass Erörterung stattgefunden hat, dann würd ich abhelfen.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Zitat von Clau

    Auch :zustimm: (li_li und ich teilen heute die gleiche Rechtsauffassung :abklatsch )

    Sonst nicht? ;)

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Zitat von Diabolo
    Zitat von li_li

    :D ui, jetzt werd ich rot... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/g040.gif]



    Das ( Dich ) ;) will ich sehen.....



    Wart`s ab. Ist ja nächstes Jahr Forumstreffen. ;)

    @Erzett: UHU is doch nich da. Der ist doch ausgeflogen Richtung Süden. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/verschiedene/d050.gif]

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.



  • Hoffentlich fängt er sich nicht die Vogelgrippe ein. Die dürfte bald wieder B*-Thema sein! Wir sind schon alle tot, wissen es nur noch nicht

  • Zitat von Diabolo

    Wir sind schon alle tot, wissen es nur noch nicht



    ... und sind zu faul zum umfallen :wechlach:

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Also laut richter habe ca 3 Minten ein - vom RA initiiertes Gespräch - stattgefunden. Dies sei aber keinesfalls eine Erörterung gewesen.
    Würde man hier die volle TG zubilligen, könnte ja jeder Kl-V bei VU nur etwas daherreden, um die volle TG zu erhalten, oder???

    Was meint Ihr??

  • Ich würd ihm schreiben: Nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter hat dieser mitgeteilt, dass eine Erörterung im Termin nicht stattgefunden hat. Es ist daher lediglich eine 0.5 TG nach 3105 RVG entstanden. Es ist beabsichtigt, der Erinnerung nicht abzuhelfen und die Sache dem Richter vorzulegen. Wird die Erinnerung zurückgenommen?
    grüßle Rpfl.

    :strecker

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  • Udn nun noch der hammer: Der Richter hatte in seinem Vermerk gesagt, er habe den kläger auf eine unwirksamkeit einer Bestimmung hingewiesen, worauf diese den Teil zurückgenommen hat.

    Da will also der RA eine Gebühr, weil ,das Gericht ihn darauf hingewiesen hat..,.......

  • Tja, wenn's ´ne Erinnerung ist, würd ichse dem Richter geben -´-> der kennt den Pappenheimer ja dann schon und wird entsprechend entscheiden :teufel:

  • Bin auch der Meinung, dass ein solcher gerichtlicher Hinweis die volle TG keinesfalls rechtfertigen kann. Würde somit auch nicht abhelfen, zumal der Richter Dir ja bescheinigt hat, dass keine Erörterung stattgefunden hat.

    Es kann nicht Sinn der Ermäßigung nach 3105 sein, dass das Gericht den Anwalt in einem solchen Fall anschweigen und lediglich seinen Antrag auf VU zur Kenntnis nehmen muss, um eine volle TG zu verhindern.
    Die genannte Rechtsprechung bzw. Kommentierung kann somit m.E. nur für Fälle einer tatsächlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage betreffen

  • Das sehe ich wie Comanda, zumal sich insoweit gegenüber dem alten Recht auch hier nichts geändert hat. Mehr als eine 0,5-Gebühr fällt aus wegen "is´ nich´".

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