Bin ein absoluter Frischling in M-Sachen und habe gleich mal eine - vermutlich ganz einfache - Frage:
Gläubiger will die Ansprüche des Schuldners gegen den Vermieter auf Zahlung des etwaigen Guthabens der jährlichen Nebenkostenabrechnung mit Pfüb pfänden. Geht das? Meine innere Stimme sagt "Ja", aber leider habe ich noch keine entsprechende Kommentarstelle gefunden.
Anfängerfrage: Guthaben der Nebenkostenabrechnung pfändbar
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Kaktus -
4. Oktober 2006 um 16:31
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M.E geht das! Es ist eine Forderung auf Rückzahlung für zuviel gezahlten monatlichen Vorschuss. Eine Pfändungsbeschränkung oder Unpfändbarkeit ist mir nicht bekannt...
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@Clau: Vielen Dank! Ich trau mich jetzt einfach und erlasse den Pfüb!
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Bie den Pfändern muss man oft nach dem Motto: "Augen zu und durch" handeln, leider
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Kann auf Anhieb auch nichts entdecken, was gegen eine Pfändung spricht.
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Falls noch mehr Bestätigung erwünscht ist:
Auf die Plätze!
Pfändung!
Los!!
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