Notveräußerung - Vortragen der Voraussetzungen

  • habe immer wieder den fall, dass Rückfragen an die StA gehen, weil die die Notweräußerung beantragen, ohne irgendwelche Voraussetzungen darzulegen, z.b wie viel standkosten aufgelaufen sind oder wie viel der PKW noch wert ist.

    nun kam bei einer rückfrage die antwort lapidar, dass der wert des fahrzeugs nicht bekannt sei, die autoverwertung aber vielleicht was dazu sagen könne.

    kann ich den antrag nicht einfach zurückweisen, weil unsubstanziiert ?
    ich habe doch keine amtsermittlung !

  • Ich habe immer bei der Fuhrparkverwaltung (PI) oder Wartungswerkstätte (BGS bzw. BuPo) nachgefragt, um zumindest dann einen Anruf bekommen, wieviel ein Kfz ungefähr wert ist.

  • ja, aber vom prinzip her, muss die sta die daten nicht liefern oder fall ich hintenrunter, wenn ich den Antrag zurückweis, es geht jetzt ums prinzip, weil die schicken den antrag und machen sonst gar nichts

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