habe immer wieder den fall, dass Rückfragen an die StA gehen, weil die die Notweräußerung beantragen, ohne irgendwelche Voraussetzungen darzulegen, z.b wie viel standkosten aufgelaufen sind oder wie viel der PKW noch wert ist.
nun kam bei einer rückfrage die antwort lapidar, dass der wert des fahrzeugs nicht bekannt sei, die autoverwertung aber vielleicht was dazu sagen könne.
kann ich den antrag nicht einfach zurückweisen, weil unsubstanziiert ?
ich habe doch keine amtsermittlung !
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