Wie verfahrt ihr in folgendem Fall?
Rück-AV eingetragen für A und B als Gesamtberechtigte
Bewilligung lautet:
"Der Übertraggeber behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen das Grundstück von dem Erwerber zurückzufordern und die Rückübertragung zu je 1/2 MEA auf die beiden Übertraggeber zu verlangen. Die Rückforderung bedarf der Schriftform und wird mit Zugang bei dem Erwerber wirksam. Das Rückforderungsrecht kann im Namen beider Übertragsgeber durch einen von ihnen allein ausgeübt werden.
Für den Fall, dass einer der Berechtigten verstirbt, steht das Rückforderungsrecht dem überlebenden Übertragsgeber allein zu, der dann auch die Übertragung auf sich allein verlangen kann.
Zur Sicherung der Rückforderungsrechte in dem beschriebenen Umfang bewilligen und beantragen die Vertragsparteien die Eintragung einer Rück-AV zu Gunsten des Übertraggebers als Gesamtberechtigten gem. § 428 BGB und zulasten des übertragenen Grundstücks in das Grundbuch."
A ist verstorben, B bewilligt Löschung der gesamten Rück-AV unter Vorlage der Sterbeurkunde von A.
Löschen oder Erbnachweis + Bewilligung der Erben von A anfordern?