Keine Weitergabe von Schuldneradresse?

  • Folgendes Problem ist am mich herangetragen worden:

    Der Schuldner trägt vor, er würde von einem Grundpfandrechtsgläubiger ebenso wie andere, die von diesem Geld geliehen hätten, massiv bedroht. Er bittet darum, dass das Gericht seine neue Adresse nicht an den Gläubiger weitergibt.

    Welche Handhabe hat das Gericht? Wenn der Gläubiger nun beitreten sollte, kann im Beitrittsbeschluss der Schuldner-RA ohne Schuldneradresse genannt werden? Was ist, wenn der Gläubiger Akteneinsicht nehmen will?

  • Zitat von Kai

    Folgendes Problem ist am mich herangetragen worden:

    Er bittet darum, dass das Gericht seine neue Adresse nicht an den Gläubiger weitergibt.



    Hallo,

    ich würde die Anschrift des Schuldners weglassen. Das Problem ist mir aus dem vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren bekannt. Da kommt es öfters vor, dass gewalttätige Väter die Anschrift ihrer Kinder nicht wissen dürfen.

    Die Akteneinsicht ist dann auch zu beschränken. In solchen Fällen schreibe ich in rot und gut lesbar auf den Aktendeckel "Anschrift geheimhalten".

  • Ich sehe es wie Manfred!

    In F-Sachen kommt das gelegentlich schon mal vor.

    Wenn der Schuldner glaubhaft vorträgt, an der Geheimhaltung ein schutzwürdiges Interesse zu haben, würde ich so verfahren, wie Manfred vorschlägt (also in allen Beschlüssen und Schreiben des Gerichts, die der Gl. zu Gesicht bekommt, keine Anschrift des Schuldners nennen und für den Fall der Akteneinsicht einen dicken Hinweis auf die Akte).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich hätte keine Bedenken in der AO die Schuldneradresse wegzulassen. Aber: Akteneinsicht dürfte dann schwierig werden. Sie kann dem Gläubiger nicht verwehrt werden. Wie soll das funktionieren? Soll der UdG zuvor jede einzelne ZU, jede Anschriftentasche und das Vorblatt aus der Akte entfernen?

    Wenn allerdings der Schuldner einen RA. hat, braucht die Schuldneradresse überhaupt nicht in der Akte aufzutauchen.

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