Erbrecht Bosnien- Herzegowina

  • Eine Staatsangehörige von Bosnien Herzwegowina stirbt in Bosnien-herzegowina und hat aber die letzten Jahre in Deutschland gelebt.
    Nach Dt IPR gilt Recht von BH, Art 30 des IPR von BH hat als Anknüpfungspunkt auch das Heimatrecht.
    Vermögen im Ausland ist nicht vorhanden, ebenso kein Grundbesitz.
    Ich kann dann doch nach § 343 Abs. 1 FamFG einen ganz normalen Erbschein nach dem Recht von BH erteilen, oder?
    Muss ich in den Erbschein mit aufnehmen, dass es sich um einen Fremdrechtserbschein handelt?

  • Die Anwendung eines Fremdstatuts muss immer im Erbschein zum Ausdruck kommen, weil ein insoweit "schweigender" Erbschein immer die Erbfolge nach dem deutschen Erbstatut bezeugt.

    Im vorliegenden Fall könnte man mangels Vermögen im Heimatstaat des Erblassers daran denken, eine Beschränkung auf den inländischen Nachlass in den Erbschein aufzunehmen (bzw. auf eine entsprechende Antragstellung hinzuwirken).

  • kann ich eine beschränkung auf den inländischen Nachlass nicht nur dann vornehmen wenn auch nachlass im Ausland vorhanden ist? wg § 2369?

    Wie Formuliert man das denn, dass es Fremdrecht ist? Einfach "ist der Erbalsser nach dem Erbrecht von Bosnien-herzegowina beerbt worden von..."

  • Nach dem Wortlaut des § 2369 Abs.1 BGB ist das so (Palandt/Edenhofer § 2369 Rn.1 a.E.). Ich halte das allerdings für relativ sinnfrei, weil man dem allgemeinen Erbschein nicht ansieht, ob Nachlass im Ausland vorhanden ist oder nicht. Der allgemeine Erbschein erweckt somit immer den Eindruck eines Welterbscheins, auch wenn er in Wahrheit keiner ist. Den Leuten im BMJ fehlt eben -wie üblich- die praktische Erfahrung und die hieraus folgende zutreffende Sicht der Dinge.

    Zur Formulierung würde ich sowohl die Staatsangehörigkeit des Erblassers als auch die Anwendung seines Heimatrechts zum Ausdruck bringen. Die Formulierung im Detail ist Geschmacksfrage.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!