Weshalb bestellst Du nicht einen Anwalt zum Verfahrenspfleger und stellst im Beschluss fest, dass er anwaltsspezifische Tätigkeiten zu erledigen hat? In diesem Fall erhält der anwaltliche Verfahrenspfleger seine Gebühren nach dem RVG und er rechnet unmittelbar gegenüber dem Nachlasspfleger ab.
Da ist was an mir vorüber gegangen!
Wie kommt es zu dem Vortrag, dass ein Verfahrenspfleger nach RVG abrechnen kann?