Wer zahlt den Ergänzungspfleger?

  • Ich tue mich schwer bei der Einforderung der Kosten eines Ergänzungspflegers. Eltern übertragen ein Grundstück ihren minderjährigen Kindern, ich bestelle einen Ergänzungspfleger, der gut in Immobiliensachen ist. Ich muss doch die finanziellen Verhältnisse der Kinder überprüfen und wenn sich herausstellt, dass die Kinder nix haben, dann zahlt der Staat den Pfleger? Das widerstrebt mir, denn niemand zwingt die Eltern zu diesem Schritt. Ist 33,50EUR der richtige Stundenlohn?Ihr seht, ich bin ein blutiger Anfänger, nachdem ich 20 Jahre nur Kfb.s gemacht habe.Bin sehr dankbar für jeden Hinweis!!!

  • Wenn Vermögen vorhanden ist, zahlen die Kinder den Pfleger selbst. Warum auch nicht, dient die Bestellung doch nur dem Wohl der Kinder (damit sie nicht über den Tisch gezogen werden).
    Nein, niemand zwingt die Eltern, diesen Schritt zu tun, dennoch werden sie bestimmt ihre Gründe haben.

    M. W. liegst Du mit dem Stundenlohn von € 33,50 richtig. Aber Du findest bestimmt noch ein wenig mehr zum Thema Vergütung des Ergänzungspflegers oder Kostentragungspflicht, wenn Du mit Hilfe der Suchfunktion noch ein wenig stöberst.
    ;)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Für die Frage, ob das Kind vermögend ist, zählt das nunmehr übertragene Vermögen selbstverständlich mit.

    Dass der Stundensatz dann 33,50 € (ggf. zuzüglich USt.) beträgt, halte ich für zweifelhaft. § 1915 Abs.1 S.2 BGB: "abweichend von § 3 Abs.1 bis 3 VBVG, ... sofern der Pflegling nicht mittellos ist". Die Stundensätze des § 3 VBVG sind also Mittellosenstundensätze und damit lediglich Mindestsätze.

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