Tochter im Kindesalter verschwunden

  • Guten Morgen!

    Ich soll nachher einen Erbscheinsantrag nach gesetzlicher Erbfolge aufnehmen. Eine Tochter des Erblassers ist im Kindesalter nicht nach Hause gekehrt. Das ist bereits 25 Jahre her.

    Ich habe der Ehefrau bereits gesagt, dass ein Teilerbeschein erteilt werden oder die Tochter für Tod erklärt werden muss. Darüber war sie natürlich nicht wirklich begeistert. :(

    Kann ich in einem solchen Fall auch ein Aufgebotsverfahren durchführen?

  • Solange ich keinen Nachweis über den Tod habe (Sterbeurkunde, Todeserklärung), muss ich die Tochter als Erbin mit berücksichtigen.

    Im Kindesalter verschwunden kann vieles heißen. Entführt. Weggelaufen. Im Wald beim Spielen verschwunden.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Genau...eins von diesen Dingen wird ihr wohl zugestossen sein.

    Ich hab mir das eigentlich schon fast gedacht, dass ich um eine Todeserklärung nicht rum komme...die Frau hat mir nur sehr leid getan. Sie kommt nun aber in der nächsten Woche wieder. Sie will erst mit ihrer Bank sprechen, ob ein Erbschein wirklich unumgänglich ist.

  • Wäre ein Abwesenheitspfleger nicht eine Lösung? Die Mutter wird sich vielleicht nicht zu einer Todeserklärung durchringen können.

  • Und dann nimmt der Abwesenheitspfleger für die Tochter die Erbschaft an, sodass sie in den Erbschein aufgenommen wird? Das hilft nicht weiter, sondern schafft neue Probleme.

    Über das Verschwinden des Mädchens muss es Polizeiakten geben. Eine Anfrage bei der zuständigen Stelle könnte weitere Aufschlüsse geben. Die bisherigen Angaben sind zu dürftig.

    KlausR: Wie soll jemand, der nicht auffindbar ist, eine Erbschaft annehmen bzw. wie soll für ihn die Ausschlagungsfrist in Gang gesetzt werden? Da beides nicht möglich ist, kann die Annahme der Erbschaft auch nicht glaubhaft an Eides Statt versichert werden.

  • KlausR: Wie soll jemand, der nicht auffindbar ist, eine Erbschaft annehmen bzw. wie soll für ihn die Ausschlagungsfrist in Gang gesetzt werden? Da beides nicht möglich ist, kann die Annahme der Erbschaft auch nicht glaubhaft an Eides Statt versichert werden.



    Eben. Ich wollte nur auf das Problem hinweisen und nicht etwa meinen, dass diese Angabe möglich wäre.

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