Mehrere Anfragen von Erbenermittlern obwohl bereits ein Erbenermittler tätig war

  • Diese Woche ist wohl meine Fragewoche....:oops:

    Ich soll einen Erbschein erteilen und einen Erbenstamm (Abkömmlinge der Großeltern väterlicherseits) aufbieten. Der beurkundende Notar hat bereits mit einem Erbenermittler zusammengearbeitet. Dieser hat Negativbescheinigungen von allen möglichen Standesämtern und Behörden erwirken können, bei denen gegebenfalls Abkömmlinge verzeichnet sein könnten.

    Das Aufgebotsverfahren läuft. Nun bekomme ich von mehreren Erbenermittlern Anfragen auf Akteneinsicht.

    Wie verfahrt ihr in einem solchen Fall? Gewähre ich überhaupt Akteneinsicht? Wenn an wen zuerst? Oder teile ich nur mit, dass hier bereits ein Erbenermittler beteiligt war....obwohl ich dies extra auch in meinem Aufgebot vermerkt habe...Ich denke auch, dass der bereits beauftragte Erbenermittler es nicht besonders lustig finden würde, wenn andere seine Unterlagen einsehen und verwenden könnten u.s.w.

  • Ja, den hatte ich auch gelesen...aber der passt glaube ich nicht wirklich auf meine Frage, da ein Erbenermittler von den bereits bekannten Erben ja schon beauftragt wurde.

    Ich tendiere einfach dazu allen zu schreiben, dass ihnen die Angaben aus dem Aufgebot genügen müssen, dass hier bereits eine Erbenermittler beteiligt ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser "schlampig" gearbeitet hat. Sofern keine konkreten Hinweise auf ein Bekanntsein der potenziellen weiteren Erben vorgebracht werden, wird die Akte nicht zur Einsichtnahme gegeben.

  • Ich würde lediglich die Ergebnisse des bisherigen Erbenermittlers vor der Einsicht aus der Akte nehmen und darauf hinweisen, warum sie keine vollständige Akte zu sehen bekommen.
    Dass der bisherige EE nicht schlampig gearbeitet hat (bist Du sicher, dass Du das überhaupt erkennen würdest, Du warst ja nicht dabei?), bedeutet nicht, dass ein anderer nicht doch Erfolg haben könnte.

  • @Franzi:

    Ja, deinen Vorschlag halte ich für praktikabel. Die Veröffentlichung muss reichen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Mich würde hier erstmal interessieren, wer den EE beauftragt hat.

    Wenn das die Miterben gemacht haben - ok, dann mitteilen, dass bereits ein Auftrag vorliegt und die sich im Zweifel an die Erben wenden sollen.

    Wenn Du als NLG den EE beauftragt hast, sehe ich das schon kritisch, denn dadurch bevorzugst Du einen vor den anderen. Ich weiß nicht, was gegen Akteneinsicht spricht. Soll der beauftragte EE seine Unterlagen eben erst einreichen, wenn er die Erben hat (und deren Unterschrift :D)

    Konkurrenz belebt eben das Geschäft.:cool:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich habe gerade in einem Fall erlebt, dass ein weiterer Erbenermittler innerhalb von 4 Wochen (!) einen angeblich nicht auffindbaren Miterben ermittelt hat!!

    Ich denke, man kann eine begehrte Akteneinsicht nicht verweigern. Ich würde aber weder eine Ermächtigung ausstellen noch in epischer Breite die Ermittlungsergebnisse des bisher tätigen Ermittlers darstellen. Da muss sich ein neuer Ermittler schon die Arbeit machen, die Akte durchzulesen.

  • Unabhängig davon, daß ich nicht in der Nachlaßabt. mehr arbeite, wurde es bei uns so gehandhabt, daß an alle EE geschrieben wurde, daß sie die Akte gerne auf der Geschäftsstelle einsehen können (somit kein Versand der Akte). So vermeidet man, daß man einen bevorzugt bzw. benachteiligt, in dem man dem einen zuerst die Akte schickt und ein anderer erst eine ganze Weile später dran ist (insbesondere wenn mehrere Anträge auf AE am gleichen Tag eingehen).

  • Muss mich mal hier dranhängen.

    Habe NL-Pflegschaft laufen. NL-Pfleger hatte seinerzeit Erbenermittlungsbüro beauftragt, dass sehr schleppend ermittelt hat.
    Mittlerweile hat sich ein weiterer Erbenermittler gemeldet, der in dieser Sache schon im Ausland erfolgreich Erben ermitteln konnte.
    Auch unser beauftragter EEM ist bereits "fündig" geworden.

    Ich habe dem "zweiten" EEM nun mitgeteilt, dass er durch mich nicht beauftragt wurde. AE hat er zwar nicht gefordert, aber er schickt mir ein vorgefertigtes Schreiben mit, indem ich ihn beauftragen soll, die weitere Erbenermittlung durchzuführen.
    Finde ich schon ein bisschen merkwürdig, damit hintergehe ich doch den bereits beauftragten EEM.

    Ist es zulässig, die beiden irgenwie hinsichtlich der bereits durchgeführten Recherchen "zusammen zu bringen" um das Verfahren zu beschleunigen?

    Wie würdet Ihr hier vorgehen? Habe irgendwie keine Idee.

  • Meine Erfahrung ist, dass es (fast) immer sehr schleppend geht, wenn der NP exclusiv einen EE beauftragt, da spielen (leider) wohl auch Provisionen eine Rolle. Schneller erfolgreich sind die EE durchgehend, wenn sie sich auf Veröffentlichungen melden, da ist die Konkurrenz enorm und wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

    Ich würde mich hüten, diesen vom NP beauftragten EE als "meinen" EE zu bezeichnen und Rücksichtnahme auf dessen Interessen gibt es bei mir auch nicht. Einen Auftrag an den anderen EE kann das Nachlassgericht allerdings auch nicht erteilen.

    Ich würde dem Nachlasspfleger Druck machen und mich nicht damit zufrieden geben, dass er die ganze Erbenermittlung fremdvergibt.

    Ich frage mich allerdings, wie hat der "Neue" von den Ermittlungen erfahren?

  • Sorry, aber da muss ich vollinhaltlich und energisch widersprechen.

    Jeder der halbwegs weiß wie man Erben ermittelt, hat eine Ahnung davon, wie lange es dauert, wenn man eine komplette Erbenermittlung und Urkundenbeschaffung in dritter Erbfolgeordnung abschließen will. Insbesondere, wenn auch noch im Ausland gesucht werden muss. Da sind 1-2 Jahre keine Zeit. Wer behauptet, er könne das immer in wenigen Monaten, der ist meines Erachtens nicht seriös oder arbeitet ggf. schlampig. Warum werden denn solche echt schwierigen Ermittlungen von den Gerichten nicht gewürdigt? Man bricht sich oft monatelang einen ab um die Erben zu ermitteln und das Gericht meint, man würde -böse gesagt- "in der Nase popeln". Ich find das manchmal schon fast eine Missachtung meiner Arbeit.

    Es ist doch völlig klar, dass man als EE bei einem Exklusivauftrag nicht von morgens bis abends am Telefon hängt und mit 5 Mann gleichzeitig einen Fall beackert. Am Wochenende Leute besucht und die typischen "Eil-Faxe" an Behörden schickt. So läuft das aber inzwischen bei Bundesanzeigerfällen. Ob das gut ist, wage ich mal zu bezweifeln. Weder die Erben noch das Gericht haben etwas davon. Und ich wage mal zu sagen, dass viele dieser Fälle dem Gericht, Nachlasspfleger und insbesondere den Erben weit mehr Probleme bringen, als ein durch ein alleiniges Büro mit ruhiger Hand abgeschlossener Fall. Schnelligkeit ist nicht alles. Ich denke, dass hier einige etwas dazu berichten können, wie es in Bundesanzeigerfällen zugeht.

    Mein Unternehmen hat sich daher schon vor vielen Jahren komplett aus den BAZ-Fällen zurückgezogen und bearbeitet in deutschen Sachen ausschließlich im Auftrag des Nachlasspflegers oder Nachlassgerichts. Sicher sind wir nicht diejenigen, die damit werben wir wären in 1/2 Jahr mit den Recherchen durch. Muss das denn sein? Was ist denn so schlimm, wenn es mal 2 Jahre dauert, bis alle Erben ermittelt und die Urkunden beschaft bzw. der Erbscheinsantrag eingereicht wird? Oft vergeht ja schon weit mehr als 1 Jahr bis wir überhaupt eingeschaltet werden. Ach und dass das Standesamt I in Berlin Bearbeitungszeiten von über 15 Monaten hat, das ist dann eben das Problem des Erbenermittlers, wenn er dringend auf Urkunden von dort angewiesen ist, ja?

    Der Erbenermittler arbeitet auf Erfolgsbasis. Es ist also in seinem eigenen Interesse, die Erben zügig zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass ein Erbschein erteilt wird. Ich sage mal so: Innerhalb von 6-12 Monaten sollte zumindest klar sein, dass es wesentliche Fortschritte bei der Erbenermittlung gibt. Ist das nicht der Fall, dann steht es um die Lösung des Falles wohl eher schlecht. Wie lange dann letztlich eine vollständige Aufarbeitung des Falles benötigt, das ist dann fallabhängig. Da kann man keine pauschale Aussage treffen. Es gibt Fälle, die wir innerhalb von 3 Monaten erledigen können und es gibt Fälle, die dauern auch mal 5 Jahre.

    So und jetzt noch zu der aufgeworfenen Frage:

    Ich denke, dass das NLG natürlich in seiner eigenen Zuständigkeit nach § 1960 BGB einen Erbenermittler zur Ermittlung der Erben "beauftragen" kann. Wenn allerdings ein Nachlasspfleger bestellt ist und dieser noch dazu gerichtsbekannt bereits einen EE eingschaltet hat, dann sollte das Gericht m.E. ausschließlich an den NLP verweisen, weil es seine Aufgabe ist, die Erben zu suchen und er die dazu geeigneten Mittel einzusetzen hat. Sicher kann man den NLP bitten, er möge den ersten EE zu einer umfassenden Stellungnahme auffordern und ihm bei offensichtlicher Untätigkeit den Auftrag entziehen. Jedenfalls halte ich es für ein Unding, mehreren EE gleichzeitig einen Auftrag zu geben. Immerhin geht es hier auch um geschütze Daten von Personen, die ermittelt werden sollen, und da stellt sich dann doch die Frage, ob der Zugriff auf solche Daten nicht auch auf einen möglichst kleinen Personenkreis beschränkt werden soll. Wenn nämlich in einem BAZ-Fall alle 20 anfragenden Erbenermittler mit einer Legitimation des Gerichts oder NLP beim Standesamt auftauchen, kann es sogar sein, dass das Standesamt keinem der Ermittler Auskunft mehr gibt....

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (4. Januar 2012 um 11:53)

  • Danke für Eure Antworten.

    Aber bitte TL, keinen Zorn aufkommen lassen, es war sicherlich nicht so gemeint.

    Trotzdem fühle ich mich jetzt auf der sicheren Seite und kann dem weiteren EE eine "Absage" erteilen.

    Schöne Woche noch. Gruß Sigrid

  • Oh....meine Antwort sollte nicht "zornig" sein...so bin ich nicht. Ich wollte und hab wohl nur recht deutlich geschrieben, was ich davon halte, wenn man "die Erbenermittler" allesamt in einen Topf wirft und wenn manchmal so getan wird, als wären "wir" mit unserem Beruf die "Blutsauger" bzw. "Halbschattengewächse". Das ärgert mich dann einfach, weil ich meinen Job echt liebe, ihn sinnvoll und gut finde und stets das Beste gebe. Wer mich kennt, weiß was ich meine....

    Also sorry, wenn ich evtl. zu "energisch" geantwortet habe.:huldigen:

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  • Es steht halt immer sofort der Korruptionsvorwurf im Raum, wenn ein Erbenermittler bevorzugt wird. Da kann eigentlich nur ein transparentes Verfahren helfen, also entweder: Alle laufen um die Wette, eine Art Ausschreibung oder eine Liste, die dann immer abgearbeitet wird. Die Erbenermittlung wäre sicher auch billiger, wenn sie nicht auf Erfolgsbasis durchgeführt würde, sondern die tatsächliche Arbeit bezahlt würde. Ein paar Standesämter und Meldebehörden anschreiben kann der Nachlasspfleger allerdings auch selbst. Eine gewisse Schwierigkeit sollte daher schon Voraussetzung sein.

  • Und wenn der Nachlasspfleger immer

    a) die gleiche Hausbank mit der Pflegschaftskontoführung beauftragt
    b) den selben Entrümpler beauftragt
    c) den selben Gutachter beauftragt
    d) den selben Makler beauftragt
    e) den selben Notar oder Anwalt beauftragt
    f) den selben Steuerberater beauftragt
    g) die selbe Versicherung beauftragt
    h) den selbn Hausverwalterdienst beauftragt
    und so weiter und so fort...

    Tja was, wenn er einfach mit der guten Leistung und Zusammenarbeit zufrieden ist? Was wenn er einfach in der ihm zustehenden Auswahlmöglichkeit handelt? Er hat keine Pflicht, seine Aufträge zu streuen. Weder gesetzlich noch moralisch. Solange keine Kick-back´s laufen, ist alles im normalen und üblichen Bereich. So nach dem Motto: Du bekommst den Auftrg, weil ich zufrieden bin. Nicht anders, wei wenn ich als Privatmann eben "meinen" Elektriker, Klemptner oder Gartenpfleger habe und beauftrge.

    Wir sind hier im Bereich der Privatautonomie und nicht einer Art "gesetzlichen Auswahlvorschrift".

    Insoweit ist der pauschale Korruptionsvorwurf sowas von abwegig und wird von mir wiederum sehr energisch zurückgewiesen!!!!!

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (12. Januar 2012 um 20:24)

  • TL, so sollte es sein.

    Und anfangs der Berufstätigkeit glaubt man noch an das Gute im Menschen. Ich bin aber schon einige Jährchen dabei.... ;) Zur Klarstellung: Diese Feststellung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Erfahrungen mit TL bzw. der von ihm vertretenen Firma.

  • Es richtet schon genug Schaden an, wenn der Vorwurf im Raum steht. Korruption ist eh so gut wie nie nachweisbar und findet auch nicht zwangsläufig über Geld statt. Und natürlich behaupte ich nicht, dass TL oder sein Unternehmen jemanden bestechen würden. Zum Thema Privatautonomie: Der Ausgangspunkt ist hier staatliches Handeln. Da gibt es keine Privatautonomie, sondern ein Diskriminierungsverbot.

    PS: Zum Thema Nachlaspfleger: Ein Problem entsteht jedenfalls dann, wenn immer der selbe Ehegatte eines Richters zum Nachlasspfleger bestellt wird. Wenn bei der Bestellung schon gestreut wird, dann sehe ich das Problem weniger.

  • Papenmeier:

    Jetzt fängst du an zu vermischen!

    In deinem ersten Beitrag ging es um die Auswahl des EE durch den Nachlasspfleger.

    Im zweiten Beitrag schreibst du von der Auswahl des Pflegers durch das Gericht.

    Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe. Soweit es um die Auswahl des Nachlasspflegers durch das Gericht geht, ist es tatsächlich staatliches Handeln. Aber was der Nachlasspfleger dann macht, ist eben kein staatliches Handeln mehr.

    Im Hinblick auf die Auswahl des Pflegers hat das Gericht keine direkten Vorschriften und im Gegensatz zur Auswahl eines Insolvenzverwalters gab es da m.W. auch noch keine Anwälte, die sich auf Auswahllisten von Gerichten geklagt haben...

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  • @uschi:

    Nun, ich bin durchaus sicher auch das, was man "erfahren" nennen darf und mit Sicherheit einer, der sehr weit über den eigenen Tellerrand hinaussieht.

    Vielleicht hast du "mein" "Weihnachtsrundschreiben" gelesen, dann verstehst du, was ich meine....

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