Guten Morgen,
könnt ihr mir bei nachfolgendem Problem helfen?
im Grundbuch ist für eine GmbH, die inzwischen gelöscht im HR gelöscht ist, eine Grundschuld eingetragen.
Die GmbH hat privatschriftlich unter Übergabe des Grundschuldbriefes die Grundschuld an den Eigentümer abgetreten.
Der Eigentümer hat in der Nachfolgezeit die Grundschuld in öffentlich beglaubigter Form unter Übergabe des Grundschuldbriefes an eine Bank abgetreten.
Jetzt soll die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden.
Kann die Grundschuld gelöscht werden,
- wenn ich die priavtschriftliche Abtretung, die öffentlich beglaubige Abtretung der Bank nebst Löschungsbewilligung der Bank nebst Grundschuldbrief zusammen mit dem Lösdhungsantrag des Eigentümers dem Grundbuchamt einreiche.
- ist die privatschrfitliche Abtretung ein Löschungshindernis und muss nächträglich die priavtschriftliche Abtretung öffentlich rechtlich beglaubigt werden.
Ich danke Euch schon jetzt ganz herzlich.
Mary-Jo