Berufsbetreuer und Sammelpunkte

  • Hallo liebe Kollegen,
    meine Kollegin ist auf ein interessantes Problem gestossen und wir würden gern mal eure Meinung wissen.

    Wir haben eine Berufsbetreuerin, die offensichtlich mit Vorliebe Punkte sammelt, um diese dann in Prämien oder Einkaufsgutscheine einzulösen.
    Leider sind ja Klarnamen nicht erlaubt und ich hoffe ein jeder weiss, worum es geht. ;)
    Die Betreuerin scheint jedenfalls nur eine solche Sammelkarte für sich privat zu haben und kauft mit Vorliebe für ihre Betreuten in solchen Geschäften ein, die an das Punkte Sammelsystem angeschlossen sind. Bei ca. 40 Betreuten, sammelt sich da so einiges im Laufe der Zeit an.
    Ich sehe das eigentlich nicht so eng, meine Kollegin ist aber der Meinung, dass wir die Betreuerin dazu aufzufordern haben, dies zu unterlassen, da sie für sich privat, im Rahmen der Betreuung keinen geldwerten Vorteil schaffen darf.

    Was meint ihr denn dazu?

    Grüße Anja

  • Das ist das gleiche Problem, wie mit den dienstlich gesammelten Bonusmeilen. Die dürfen auch nicht privat verflogen werden. Man kann sich die Punkte übrigens auch ausbezahlen lassen kann. Aber egal, ob Pämien oder Geld, das stellt einen Nebenverdienst dar. Werden diese "Einnahmen" denn auch versteuert? Ich würde mir die Betreuerin mal einbestellen, und sie ggfs. darauf hinweisen. Wenn Dir nämlich Tatsachen bekannt sind, die den Verdacht einer Steuerstraftat rechtfertigen, bist Du verpflichtet, dieses dem Finanzamt anzuzeigen. Das könnte hier möglicherweise auch vorliegen ...

  • Manfred:

    Es handelt sich im vorliegenden Fall um einen von den Geschäften gewährten nicht steuerpflichtigen Rabatt (wie bei den vor Jahrzehnten üblichen Rabattmarken -heute sind es halt "Punkte" oder "Sternchen"). Eine steuerliche Verfehlung kann somit von vorneherein nicht in Frage stehen.

    Die eigentliche rechtliche Frage ist doch, wem der Rabatt gewährt wird. Und dies ist der Einkäufer (nicht der Betreute), weil das Vertretungsverhältnis an der Supermarktkasse nicht offenbart wird (§ 164 Abs.1, 2 BGB). Aus dem gleichen Grund kommt der Kaufvertrag zwischen Supermarkt auch mit dem Betreuer persönlich zustande.

    Damit erweisen sich die eingangs genannten Bedenken nach meinem Dafürhalten als gegenstandslos.

  • @womü
    Wie bereits gesagt ich habe da nichts dagegen und vertrete die Auffassung von juris: sammeln lassen.
    Der geldwerte Vorteil liegt doch darin, dass die Betreuerin die Punkte auf ihre private Bonuskarte buchen lässt, obwohl sie die Einkäufe nicht aus ihrem eigenen Vermögen bezahlt hat und damit sich so nach und nach Prämien oder Einkaufsgutscheine sichert. Streng genommen könnte man auch sagen, die Punkte stehen dem Betreuten zu. Andererseits ist natürlich die Betreuerin nicht verpflichtet eine derartige Bonuskarte für den Betreuten zu führen und bevor die Punkte verfallen....
    Also, was solls.....

  • @juris

    Nach den Grundsätzen für das Geschäft für den, den es angeht (http://www.lexexakt.de/glossar/gescha…060259d7f25404e), sehe ich das anders. Auch wenn diese Grundsätze laut BGH beim schuldrechtlichen Vertrag nur ausnahmsweise Anwendung finden, und bei Kartenzahlung vom Konto des Betreuers (als Auslagenvorschuss) eine solche Ausnahme wohl nicht vorliegt, habe ich trotzdem Bauchschmerzen. Der Kaufvertrag wird in diesem Fall zwar zwischen dem Supermarkt und dem Betreuer abgeschlossen, die Übereignung der Ware erfolgt aber regelmäßig an den Betreuten nach den genannten Grundsätzen.

    Zahlt der Betreuer aus der Barkasse der Betreuten oder mit der ec-Karte seiner Schützlinge von deren Konto, halte ich das Rechtsinstitut sogar auf den Kaufvertrag für anwendbar. Zumindest in diesem Fall wäre der Betreuer nur ein Vertreter, der ohne rechtliche Grundlage den Rabatt einstreicht.

  • Ich bin selbst Inhaber einer solchen "Zahl-Zurück-Karte;) ".

    Meist werden von den Firmen Bonuspunkte im Bereich zwischen 1-2 % des Einkaufswerts gutgeschrieben. Um also ca. 20 € "Vorteil" im Monat zu haben, müßte die Betreuerin für die Betreuten im Monat für ca. 2.000 € einkaufen. Macht sie das?

    Ich denke man muß hier "die Kirche im Dorf lassen" und der Betreuerin diesen immensen ;) Vorteil gönnen.

    P.S.

    Viel Interessanter sind die mit der Karte verbundenen Gutscheine, die man so alle 4-6 Wochen automatisch zugeschickt bekommt. Mit denen kann man dann teilweise 10% billiger (echter Preisnachlass) einkaufen. Das macht dann echt was aus, hat aber mit dem Betreuten nichts zu tun. Die Gutscheine wird die Betreuerin als Karteninhaberin für sich selbst nutzen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Die Betreuten haben doch dadurch keinen Nachteil, oder? Daher würde ich schon sagen: Lass sie sammeln. Wenn sie sich dadurch für jeden Betreuten selber an der Kasse anstellt... (dann kostet es wenigstens keine Aushilfen)

  • Und außerdem erhält die Betreuerin für diesen überobligationsmäßigen Zeitaufwand aufgrund der Pauschalierung auch keine Vergütung.

  • TL
    Schon klar, dass die Betreuerin für den einzelnen Betreuten nicht für 2000,00 € im Monat irgendetwas einkauft. Da es sich hier aber um eine Berufsbetreuerin handelt, die ca. 40 Schützlinge hat wird sich das im Monat schon insgesamt summieren. Da kommen doch schnell mal Ein-Zweitausend Euro im Monat zusammen. Und das aufs Jahr gerechnet ist dann sicherlich nicht uninteressant.

  • Anja:

    Das meine ich ja!
    Selbst wenn die Berufsbetreuerin für € 2000 im Monat für ihre Betreuten einkauft, wären das dann eben € 20 "Gewinn".

    Wenn das Gericht an der Tätigkeit der Betreuerin sonst nichts auszusetzen hat, halte ich es für unverhältnismäßig wegen solchen Kleinigkeiten einen "Aufstand" zu machen. Bitte zudem immer beachten: Dem Betreuten entsteht dadurch ja keinerlei Schaden.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Anja:

    Was macht denn nun deine Kollegin?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Seit wann ist es denn Aufgabe der Betreuerin für die Betreuten einzukaufen. Derartige Zeitansätze hat ihr doch hoffentlich nie jmd. vergütet. Wenn sie es aber trotzdem macht, sollte man ihr wirklich diese Punkte gönnen, wie will man ihr auch nachweisen, dass sie mit Absicht derartige Geschäfte aufsucht? Was ist, wenn sie das Geld zum Beispiel den Pflegeschwestern gibt und die dort einkaufen? Sollte der Betreuer denen das dann auch verbieten falls eine von denen zufällig so eine Karte hat? Denk mal da gibt es wesentlich größere Probleme. Z.B. wenn der Betreuer auffällig viele Versicherungen bei der selben Gesellschaft für die Betreuten abschließt. Möchte nicht wissen wer da die Provisionen kassiert. Dagegen sind Sammelpunkt echt zu vernachlässigen. Wie habt ihr das mit den Punkten eigentlich mitbekommen? Weil es auf den Einkaufsbons steht? Woran seht ihr denn, dass es wirklich die Karte der Betreuerin ist, oder zahlt sie mit ihrer privaten EC-Karte und holt es sich vom Betreuten zurück???

  • Wenn ich als gesetzlicher Vertreter für meine Tochter von deren Geld einkaufe und dafür Punkte sammle, mache ich mich dann auch der Untreue schuldig?

    Die Frage stellen, heißt, sie zu verneinen.

    Beim Betreuer kann es sich aus naheliegenden Gründen nicht anders verhalten.

  • Wenn ich als gesetzlicher Vertreter für meine Tochter von deren Geld einkaufe und dafür Punkte sammle, mache ich mich dann auch der Untreue schuldig?

    Die Frage stellen, heißt, sie zu verneinen.

    Beim Betreuer kann es sich aus naheliegenden Gründen nicht anders verhalten.


    Das würde ich - spitzfindig betrachtet - so nicht stehen lassen, aber sei´s drumm. Das Problem, das Anja hier aufgeworfen hat, wird sich bei mir so nie stellen, da ich mit meinen Betreuern über derartigen Praktiken erst gar nicht rede. Und was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!