Hallo...
Ich hoffe mal, dass ich mit meiner Frage an dieser Stelle richtig bin und mir jemand Auskunft geben kann und will...
Folgendes:
Ich bin Anwärterin im gehobenen Dienst, erhalte folglich Anwärterbezüge. Nun gestaltet es sich so, dass ich nach der Laufbahnprüfung - und damit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf - gerne in den gehobenen Dienst eines anderen Bundeslandes wechseln wollen würde. Ein Versetzungsantrag wurde gestellt, darauf erfolgte bisher aber leider keinerlei Reaktion.
So ergeben sich einige Fragen für mich:
a) Wie stelle ich mir das Vorgehen der Verwaltung / der Verantwortlichen vor, wenn sie einen Versetzungsantrag auf den Tisch bekommen? Wer reagiert gegenüber dem Antragsteller darauf bzw. wird überhaupt reagiert und innerhalb welcher Zeit?
b) Wenn ich nicht versetzt werde, aber entweder direkt nach der Prüfung eine Ernennungsurkunde des anderen Bundeslandes erhalte und somit hier aus dem Dienst ausscheide und dort eintrete oder alternativ wenn ich um meine Entlassung bitte und direkt anschließend im anderen Bundesland ernannt werde, gilt das dann als Ausscheiden aus dem Dienst und muss ich dann zurückzahlen (Landesbeamtin natürlich)? Ich find das zu verwirrend alles...
Ich wär euch für Antworten soooooooooooo dankbar!
GLG,
Cat


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