Rückforderung Anwärterbezüge / Versetzung

  • Hallo...
    Ich hoffe mal, dass ich mit meiner Frage an dieser Stelle richtig bin und mir jemand Auskunft geben kann und will...
    Folgendes:
    Ich bin Anwärterin im gehobenen Dienst, erhalte folglich Anwärterbezüge. Nun gestaltet es sich so, dass ich nach der Laufbahnprüfung - und damit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf - gerne in den gehobenen Dienst eines anderen Bundeslandes wechseln wollen würde. Ein Versetzungsantrag wurde gestellt, darauf erfolgte bisher aber leider keinerlei Reaktion.
    So ergeben sich einige Fragen für mich:
    a) Wie stelle ich mir das Vorgehen der Verwaltung / der Verantwortlichen vor, wenn sie einen Versetzungsantrag auf den Tisch bekommen? Wer reagiert gegenüber dem Antragsteller darauf bzw. wird überhaupt reagiert und innerhalb welcher Zeit?
    b) Wenn ich nicht versetzt werde, aber entweder direkt nach der Prüfung eine Ernennungsurkunde des anderen Bundeslandes erhalte und somit hier aus dem Dienst ausscheide und dort eintrete oder alternativ wenn ich um meine Entlassung bitte und direkt anschließend im anderen Bundesland ernannt werde, gilt das dann als Ausscheiden aus dem Dienst und muss ich dann zurückzahlen (Landesbeamtin natürlich)? Ich find das zu verwirrend alles...
    Ich wär euch für Antworten soooooooooooo dankbar!
    GLG,
    Cat

  • Grundsätzlich ist es so, dass mit bestandener Laufbahnprüfung das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet. Es wird somit zu gegebener Zeit ein Antrag auf Übernahme in das "neue" Beamtenverhältnis erforderlich. Eine Versetzung als Beamter auf Widerruf ist von Dir auch nicht gewollt (oder?) und wäre wohl auch nicht möglich? Daher wird sich das OLG Zeit lassen. Stellst Du keinen Antrag auf Übernahme, so wirst Du auch nicht endgültig verbeamtet. Ein Antrag auf Entlassung ist somit dann nicht erforderlich. Eine Versetzung wäre erst nach erfolgter Verbeamtung möglich.

    An Deiner Stelle würde ich mir erst Klarheit darüber verschaffen, ob Du in dem anderen Bundesland überhaupt gute Chancen hast. Ein Anruf beim Personalreferenten im OLG dürfte Dich da weiterbringen. Läuft die Sache daort auf ein "na ja, vielleicht" hinaus, so würde ich mich an Deiner Stelle zunächst in deinem Heimatundesland verbeamten lassen und nach Ablauf einer gewissen Zeit einen Versetzungsantrag stellen. Den laufenden Antrag bei deinem OLG würde ich zurücknehmen, zumal insoweit keine Aussicht auf Erfolg besteht.
    Hinsichtlich der Rückforderung der Anwärterbezüge steht dem Dienstherrn ein Ermessen zu. Bei einem Wechsel von Bundesland zu Bundesland kenne ich kein Fall, in dem eine Rückforderung erfolgt ist.
    Wird nach Beendigung des Studiums kein Antrag auf Übernahme gestellt, so sieht die Sache in der Regel anders aus. Die Rückforderung ist dann obligatorisch.

  • In welchen Bundesland wirst du ausgebildet?

    Ich musste nach bestandener Prüfung keinen Antrag auf Übernahme ins Beamtenverhältnis stellen. Es wurde automatisch jedem Absolventen eine Planstelle angeboten.

  • Hinsichtlich der Rückzahluung hat mir einer aus der Perso-Abteilung mal erzählt, dass die Regelung gar nicht durchsetzbar ist. Also wenn man die Forderung einklagen müsste, würde das OLG wohl in 90% der Fälle verlieren.
    Eine Verbeamtung durch ein anderes Bundesland ist gar nicht so einfach, da die OLG´s sich immer unter einander absprechen. Du würdest gar keine Urkunde vom neuen Land bekommen, wenn dein derzeitiger Arbeitgeber mit der "Umsetzung" nicht einvertsanden ist. Von daher: immer Karten auf den Tisch und überall in den Personalabteilungen nachfragen.

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