Hallo!
Vielleicht liegt es ja am - immer noch - schweißtreibenden Wetter, dass ich keinen klaren Gedanken fassen kann. Irgendwie stehe ich bei folgender Problematik auf dem Schlauch und Ihr könnt mir helfen.
Ich habe hier in einer Schlussrechnungsprüfung festgestellt, dass der Verwalter das Prüfungsergebniss eines Tabellenblattes von "für den Ausfall festgestellt" - also festgellt in bestritten geändert hat.
Ein Änderung ist doch nur umgekehrt (von bestritten in festgestellt) möglich, oder? Was kann der Verwalter hier noch veranlassen? Bzw. auf was kann das Gericht bestehen....
Vllt. sollte ich die Akte doch später weiter bearbeiten...
Danke im Voraus!