Das kann ich aus der Akte nicht sehen. Vermutlich kurz NACH EÖ...
wieder mal Mietkaution
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Colonel Hathi -
7. Juli 2010 um 19:07
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LfdC: Vielen Dank für deine Bemühungen. Ich schick das Schreiben erstmal so raus...
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Abgesehen davon, dass ich den Ton des Schreibens unangebracht finde, ist auch vor lauter Belehrungen und Herumdozieren irgendwo nicht richtig zu erkennen, worum es eigentlich geht.
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Ich hänge mich mal hier ran. Habe in der SuFu nichts gefunden.
Gelten für die Geschäftsanteile einer Wohnungsgenossenschaft die gleichen Bestimmungen wie bei der Mietkaution bzgl. Verrechnung?
Mein Fall:
EÖ: 19.12.12; jetzt SB eingereicht:
Mit dem SB wird mir mitgeteilt, dass die Genossenschaftsanteile mit offener Miete (Zeitraum und Höhe sind mir nicht bekannt) und der Betriebskostenabrechnung 2012 verrechnet worden sind. Ist das soweit i.O.?Weiterhin hat die Wohnungsgenossenschaft ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet. Muss ich da was beachten?
Liebe Grüße
Mich hätte jetzt bei dieser Schlussrechnungslegung des TH nichts wirklich "Verdächtiges" aufsichtsführend zu einer Nachfrage veranlasst.
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