Im laufenden Verfahren wird das Mietverhältnis der Schuldners aufgelöst, die Rückzahlung der Kaution soll erfolgen.
Der Schuldner behauptet, die Schwester habe die Kaution erbracht und habe insofern ein Aussonderungsrecht. Tatsächlich wurde die Sicherheit vom Konto der Schwester direkt an den Vermieter bezahlt mit dem Verwendungszweck „Kaution Wohnung …….. für Schuldner xy“.
Die Schwester sagt auf Anfrage, es handele sich um keine Schenkung, sondern um ein Darlehen. Man habe es nur „der Einfachheit halber“ unmittelbar an den Vermieter bezahlt, anstatt den „Umweg“ über das Konto des Schuldners zu wählen. Sie sei nun gottfroh, dass alles zurückerstattet werde.
Kann man da so einfach eine Aussonderung bejahen?