Beistandschaft und Forderungsanmeldung

  • Ein Jugendamt meldet als Beistand Unterhaltsrückstände an und legt als Nachweis der Bevollmächtigung den Antrag auf Beistandschaft vor. Meines Erachtens reicht dies aus, vgl. § 1714 BGB, oder seht Ihr dies anders?

  • Mir würde das ausreichen. Wenn ich als FamG Titel für das Kind auf Antrag des Beistands schaffe, reicht mir sogar die bloße Angabe, dass das JA "als Beistand" mitwirkt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Muss ausreichen. Der Beistand kann keine weiteren Nachweise vorlegen, da Beistandschaft durch schriftlichen Antrag eintritt.

    Ein Titel könnte nie vorgelegt werden, da Unterhaltsgläubiger immer das minderjährige Kind ist.

    Der Beistand ist nur dessen gesetzlicher Vertreter für Vaterschaftsfeststellung und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

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