Stundungsverfahren 2009 aufgehoben, es sind noch € 700,00 Gerichtskosten offen. Schuldner erwirtschaftet in der WVP Pfändungsbeträge, es ist nach dem 1. Jahr der WVP ein Guthaben über € 200,00 vorhanden.
Wie wird dies nun verteilt?
Nr. 1) steht für mich fest: Vorschuss TH
Und dann?
2a) Zahlung auf offene GK-Re. aus dem Insoverfahren (€ 700,00) ODER
2b) Rest bleibt auf dem Konto als Rückstellung für künftige TH-Vergütungen (mein Favorit)
In diesem Verfahren ist zu berücksichtigen, dass über die Stundung für die WVP noch nicht entschieden wurde.