oki, dann sind die Versagungsanträge zumindest statthaft. Ich würd da mal mit dem Richter drüber sprechen. Klar tun sich da noch Zusatzfragen auf. Mal angenommen, man würde den Weg über die Mitwirkungspflicht gehen stellt sich die Frage nach dem subjektiven Tatbestand (Schuldner auf entsprechende Mitwirkung hingewiesen oder Hinweis nicht nötig und so weiter).
Bin mal gespannt, was rauskommt......
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