Freigabe KfZ / Verwalter besteht auf Ab- und neue Anmeldung

  • Bei der Freigabeerklärung durch den IV wurde auf die An- und wieder Anmeldung des KfZ bei der Zulassungsbehörde bestanden, mit dem Hinweis "die derzeitige Rechtslage setzt diese Verfahrensweise voraus". M.E. will sich der Verwalter nur die nicht verbrauchten Versicherungsprämien einstreichen, (KfZ-Steuer wurde schon erstattet und für das 2 HJ vom Schuldner nachgeleistet).
    Das dies nach derzeitiger Rechtslage nötig ist, wäre mir neu. Kann mich diesbezüglich jemand aufklären.
    Danke.

  • Schau bitte mal unter der Rubrik "Kfz-Steuer" in der Suchfunktion. Da wirst Du sehen, dass der ach so böse Verwalter gezwungen ist, diese Vorgehensweise aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu wählen. Ansonsten haftet wer für die anfallende Kfz-Steuer.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Danke, habe ich vorher nicht gefunden.
    Es ging mir nicht um den bösen Verwalter, im Gegenteil. Da jeder Verwalter damit anders umgeht ist es manchmal auch schön einen Satz der Begründung mit geliefert zu bekommen.

  • @ rantanwolf:

    Naja Deine Bemerkung klang schon ein bisschen angep... Ich nehme hiermit aber alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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