Vollstreckungsbescheid nach Widespruchsrücknahme

  • Der Schuldner hat im streitigen Verfahren den Widerspruch zurückgenommen; VB-Antrag kann beim LG gestellt werden.

    Ich habe jetzt einen dreiseitigen Antrag für den VB erhalten. Muss ich bei der Hauptforderung die ursprüngliche Hauptforderung eintragen, oder den Betrag, der per heute offen ist. :confused:

  • Als Hauptforderung wird der ursprüngliche Betrag eingetragen, weil der Vollstreckungsbescheid auf der Grundlage des Mahnbescheids erlassen wird.

    Die zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid geleisteten Zahlungen des Antragsgegners werden ebenfalls im VB-Antrag mit aufgenommen und dann vom Gericht beim Erlass (vor allem bei der Berechnung der Kosten) berücksichtigt.

    Jedenfalls ist so das Procedere beim Mahngericht.

    Wenn in dem Formular, dass dir vorliegt, die Kosten selbst berechnet werden müssen, muss das natürlich auf der Grundlage der offenen Forderung geschehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!