Ich habe in einem eröffneten IK-Verfahren Lastschriften in Höhe von EUR 300,00 widerrufen. Bei dem Konto handelt es sich um das Girokonto der Frau, bei dem der Ehemann Vollmacht hat. Auf das Konto geht das ALG II für die ganze Familie. Bei den widerrufenen Lastschriften handelt es sich in Höhe von EUR 200 um Stromkosten und EUR 100 für Telefon und Vereinsbeiträge. Alle Verträge laufen auf den Mann. Nun will der Ehemann die EUR 300 wieder, da ansonsten der Strom abgestellt wird. Nach der neueren Rechtsprechung tendiere ich dazu, wenigstens die EUR 200 zurückzuzahlen. Wie seht Ihr das?
Lastschriftwiderruf und Ehegatte mit Kontovollmacht
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DavidJan -
20. Juli 2010 um 15:50
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Kennst Du denn noch nicht die allerneutste Rechtsprechung?
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…nked=pm&Blank=1 -
Kennst Du denn noch nicht die allerneutste Rechtsprechung?
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…nked=pm&Blank=1
Kann mir jemand erklären, was diese bedeutet?
Bei juristischen Personen ist ein Lastschriftwiderruf vorbehaltlich anderweitiger AGB-Banken und konkludenter Genehmigung weiterhin möglich wie bisher.
Bei natürlichen Personen begebe ich mich ähnlich wie bei der gleichlautenden Anfechtungsproblematik (*ätzend*) in die Frage, ob pfändbares Vermögen eingesetzt wurde. Na toll! -
Kennst Du denn noch nicht die allerneutste Rechtsprechung?
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Kennst Du denn noch nicht die allerneutste Rechtsprechung?
Schreibfehler oder hab ich Mist gepostet? -
Schreibfehler, aber mit dem Querverweis zum Thread "Neuste Rechtsprechung" recht witzig.
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Nein, alles o.K. - allerdings muss man dieses druckfrische Urteil wirklich noch nicht kennen.
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Nein, alles o.K. - allerdings muss man dieses druckfrische Urteil wirklich noch nicht kennen.
Wenn man das Forum verfolgt schon, LFdC hat es vor ein paar Minuten eingestellt. -
Kennst Du denn noch nicht die allerneutste Rechtsprechung?
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…nked=pm&Blank=1
Doch, jetzt schon! Danke für den Hinweis. Da vorliegend von unpfändbarem ALG gezahlt wurde, werde ich also zurücküberweisen. -
Also gerade in IK-Verfahren würde ich niemals widerrufen! In den meisten Fällen werden die kosten aus dem unpfändbaren Vermögen der Schuldner gezahlt!
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Also gerade in IK-Verfahren würde ich niemals widerrufen! In den meisten Fällen werden die kosten aus dem unpfändbaren Vermögen der Schuldner gezahlt!
Wurde aber teilweise praktiziert und die Schuldner standen dann mit grossem offenem Mund da. -
Wirklich unglaublich für mich und ich habe diese Verfahrensweise nie praktiziert. Auch der VDI ist gegen diese Vorgehensweise!!!
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Also gerade in IK-Verfahren würde ich niemals widerrufen! In den meisten Fällen werden die kosten aus dem unpfändbaren Vermögen der Schuldner gezahlt!
Es soll Leute geben, die das gemacht haben :D.
Aber die Version des IX Senates ist auch wenig hilfreich. Denn dann muss ich für jede Lastschrift untersuchen, wo die her kam. Die Diskussion wird suppeeeer :daumenrun. -
@ Gegs:
Lastschriftwiderruf in IK-Verfahren...habe ich jedenfalls nie gemacht. Aber ich kenne auch Leute, die das gemacht haben...
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Aber ich kenne auch Leute, die das gemacht haben...
ich auch -
Aber ich kenne auch Leute, die das gemacht haben...
ich auch
das sind bestimmt die IV, die auch Anfechtungsklagen gegen AN raushauen...
Aber mal im Ernst: einerseits will man eine Verteilungsgerechtigkeit und schreit auf, wenn der Fiskus oder die Sozialversicherungsträger Vorrechte haben wollen, andererseits wird dann durch den Verwalter Kraft eigener Wassersuppe "Insolvenzprivilegien" eingeführt, in der Gestalt, dass man gewisse Anfechtungsgegner, aufgrund von moralischen oder sonstigen Hemmungen aus der Pool herausnimmt.
Das mag natürlich einen faden Beigeschmack haben und mancher Verwalter wird sagen: das tut man nicht. Ok, wenn das mit der Haftpflicht abgeklärt ist.... -
Als Insolvenzverwalter sollte man eben keinerlei moralische Skrupel haben und/oder besonders harmoniebedürftig sein.
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Also Anfechtungen führe ich auch und wenn der Schuldner mitarbeitet und weiter nichts hat, als sein ALG II, warum sollte ich ihm das leben noch schwerer machen und die Lastschriften - zumal es teilweise nicht wirklich viel ist- widerrufen? Natürlich verstehe ich auch die Argumente bzgl. der vorrangigen Befriedigung der SV und FA, welche ich für komplett daneben finde. Ich denke hinsichtlich der Lastschriften sollte man es am Einzelfall abwägen.
Gegs: du auch
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ich auch (zumindest bis dato), der Riss geht aber quer durch unsere Kanzlei
(Dem Schuldner kann eigentlich nicht viel paasieren, denn Nichtleistung setzt Verschulden voraus. Notfalls muss er sich gegen die Kündigung des Handyvertrags wehren. Also wirklich schlimme Fälle habe ich bisher nicht erlebt.) -
Na ich kenn IV/TH, die auch Strom und die mieten zurück holen ( wollen-mehr dazu dann lieber via PN, weil der F... mitlesen kann). Bei einem handyvertrag sehe ich da auch keine Probleme, habe aber immer sofort die 103- Erklärung "rausgejagt". Meine Schuldner hatte aber auch keinen Vertrag größten teils, sondern eine pre-paid-Karte.
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