1. juristisches Staatsexamen geschafft

  • Ok, wenn man in NRW noch die Probezeit warten muss bis man sich dafür bewerben kann und dann nochmal 15Monate Ausbildung vor sich hat...hast Recht, wirkt gerade echt sehr lang ;(

    Weiß denn einer, ob man sich auch als Volljurist in NRW auf eine Stelle als Amtsanwalt bewerben kann bzw. zu der 15 monatigen Ausbildung?
    Habe darüber nämlich in NRW im Gegensatz zu anderen BL nichts gefunden. Hier ist immer nur vom RPfl die Rede.
    Sonst sollte ich da wohl mal anrufen, ob vielleicht diese Option besteht.

  • Weiß denn einer, ob man sich auch als Volljurist in NRW auf eine Stelle als Amtsanwalt bewerben kann bzw. zu der 15 monatigen Ausbildung?
    Habe darüber nämlich in NRW im Gegensatz zu anderen BL nichts gefunden. Hier ist immer nur vom RPfl die Rede.
    Sonst sollte ich da wohl mal anrufen, ob vielleicht diese Option besteht.



    Das liegt daran, dass die Amtsanwaltslaufbahn eine Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes ist, das bedeutet eine Aufstiegsmöglichkeit für tüchtige Rechtspfleger, die eine zusätzliche Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Diese von der Justizverwaltung geschaffene Aufstiegsmöglichkeit würde sie selbst unterlaufen, stellte sie als Amtsanwälte Juristen mit dem 2. Staatsexamen ein, d.h. mit Befähigung zum Richteramt. Dafür bietet die Justiz die Ämter als Staatsanwalt oder Richter. ;)
    Warum bist Du denn so fixiert darauf, nach dem 2. Staatsexamen bei der Staatsanwaltschaft zu arbeiten :gruebel:? Es ist doch nur bei der Justiz so, dass für Richter und Staatsanwälte ein Prädikatsexamen verlangt wird. Der öffentliche Dienst in Deutschland ist doch weitaus umfangreicher, denke einmal an die Bundes-, Landes-, Kommunalverwaltungen, die Sozialversicherungen und -einrichtungen, die Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Diese alle beschäftigen zigtausende von Juristen, die keinesfalls alle Prädikatsexamen machten:) So viele Prädikate werden doch garnicht verteilt, wie es dort Juristen gibt :oops:.
    Zusatz : ich empfehle Dir, auch das 2. Staatsexamen zu machen, dann kannst Du eine all-round Ausbildung vorweisen, die Dir viele Türen öffnen kann im Gegensatz zur Rechtspflegerausbildung, die im Hinblick auf die berufliche Verwendung ganz im Gegensatz zu ihrer inhaltlichen Vielfalt äußerst begrenzt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Jakintzale (21. Juli 2010 um 20:32) aus folgendem Grund: Zusatz eingefügt

  • Ganz ehrlich: Ich glaube die Tatsache dass du den Rechtspflegerberuf "nicht so schlimm" findest, solltest du ihn dein Leben lang machen, reicht nicht aus um im Beruf dann wirklich glücklich zu werden. Wenn du das erste Examen hast - Gratuliere!! - mach auch das zweite!! Dannach bist du ja auch beruflich erstmal viel viel flexibler und findest sicher etwas, dass deinem Traum- Beruf zumindest sehr nahe kommt.

    Solltest du dich dennoch für Rechtspflege interessieren, kannst du es auch noch nach den 2 Jahren machen. Auch wenn ich verstehe, dass du gern fertig wärst- arbeiten kannst du noch dein Leben lang. Ich hab zuerst ne Ausbildung gemacht (Anwalt) und jetzt mein Jura Studium abgebrochen um Rechtspflege zu studieren. Es wird auch nicht pauschal als schlecht angesehen wenn du umschwankst - wie hier behauptet wurde- man muss nur immer alles begründen können.

    Vielleicht weckt ja das Refrendariat deine Freude an dem Beruf. Glaub mir die Praxis sieht ganz anders aus. Und auch wenn du ja auch sicher in Praktikas schon mal reingeschnuppern musstest - es ist noch mal was ganz anderes wenn du mitwirken musst. Du hast es so weit geschafft - jetzt nicht den Mut verlieren.

    Wie wäre es zum Beispiel mit einer Kanzlei die sich auf StrR spezialiesiert hat? Alles Gute

  • Kasia ich gebe Dir Recht, Anwalt ist ein toller Job. Ich bin von meinem Ausbilder bekniet worden, Staatsanwältin zu werden. Wäre vielleicht noch gegangen, aber Richterin niemals. Das ist doch viel zu langweilig.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • also ich glaube, du solltes dich von den vielen beiträgen die eher zum zweiten staatsexamen raten nicht unbedingt beeinflussen lassen.
    du bist kein studium-abbrecher. du bist dipl.-jurist und ich denke theoretisches wissen hast du allerlei, dass dir eventuell auch angerechnte werden könnte..
    zweitens kann man doch sehr wohl seine richtung auch nach einem bestandenen schritt ändern, du bleibst ja in der materie...
    ausserdem kannst du dich auch jetzt schon auf einen arbeitsplatz in der wirtschaft bewerben... ohne weitere ausbildung

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