Erstattungsanspruch ggü.Staatskasse, Insolvenz

  • Hallöchen,
    ich hätte hier einen kurzen Fall, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob er nicht zu dem Kostenforum gehört.

    Strafsache- Freispruch des Angeklagten - Kosten werden der Staatskasse auferlegt
    Wahlverteidiger macht seine Kosten ggü.der Staatskasse geltend, legt Abtretungserklärung vor.
    Angeklagter befindet sich im Insolvenzverfahren, Abtretungserklärung wurde nach Inso-Eröffnung unterschrieben.
    Frage: Steht dem Wahlverteidiger die Vergütung (gegen Vorlage Geldempfangsvollmacht) zu oder ist nur noch Auszahlung an Insolvenzverwalter möglich??
    Finde leider keine Gesetzesgrundlage. Viell.könnt ihr mir helfen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!