Hallo,
habe hier folgenden Fall für welchen ich mal einen kleinen Denkanstoß bräuchte.
Habe einen Insolvenzverwalter über das Vermögen einer natürlichen Person. Dieser wurde gleichzeitig auch über das Vermögen der u. a. aus der natürlichen Person bestehenden GbR bestellt. Der Insolvenzverwalter hat im Jahre 2004 in den jeweiligen Verfahren Forderungen angemeldet und als vorläufig bestritten geprüft.
Jetzt mit Vorlage des Schlussberichtes regt er die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters an.
Das ich einen Sonderinsolvenzverwalter bestellen muss wg. Interessenkollision ist mir klar. Meine Frage ist jedoch, ob es ausreicht, den Sonderinsolvenzverwalter für die endgültige Forderungsprüfung zu bestellen oder muss die Forderung zurückgenommen und vom Sonderinsolvenzverwalter gänzlich neu geprüft werden??
Danke Antje
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
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