Bestellung Sonderinsolvenzverwalter

  • Hallo,

    habe hier folgenden Fall für welchen ich mal einen kleinen Denkanstoß bräuchte.

    Habe einen Insolvenzverwalter über das Vermögen einer natürlichen Person. Dieser wurde gleichzeitig auch über das Vermögen der u. a. aus der natürlichen Person bestehenden GbR bestellt. Der Insolvenzverwalter hat im Jahre 2004 in den jeweiligen Verfahren Forderungen angemeldet und als vorläufig bestritten geprüft.
    Jetzt mit Vorlage des Schlussberichtes regt er die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters an.

    Das ich einen Sonderinsolvenzverwalter bestellen muss wg. Interessenkollision ist mir klar. Meine Frage ist jedoch, ob es ausreicht, den Sonderinsolvenzverwalter für die endgültige Forderungsprüfung zu bestellen oder muss die Forderung zurückgenommen und vom Sonderinsolvenzverwalter gänzlich neu geprüft werden??

    Danke Antje

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    (Antoine de Saint-Exupéry)

  • hätte damals nicht mitgeprüft werden dürfen (hab ich aber auch einmal verpennt....) von daher: wie Rainer

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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