Vergütungszuschlag für Sanierungsbemühungen

  • Mir liegt ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorl. IV vor.
    Das Unternehmen war während der vorl. Insolvenz fortgeführt worden. Mit EÖ wurde der Geschäftsbetrieb eingestellt.
    Es war "schwache" vorl. Insolvenz angeordnet.
    Nun wird ein Zuschlag´wegen der versuchten Übertragung bzw. Vorbereitung einer Übertragung geltend gemacht. Ich habe Einwände erhoben, weil ich meinte, dass der vorl. IV lediglich das Vermögen sichern und das Unternehmen gemeinsam mit der Schuldnerin fortführen sollte. Natürlich sieht der vorl. IV das nicht so.
    Was meint ihr?

  • Ich meine: Mit jedem Tag sinkt bei einer Fortführung die Chance auf eine Rettung. Daher hat Schnelligkeit Priorität. Wenn der Verwalter erst mit Eröffnung anfängt, sich um die Zukunft des Unternehmens zu kümmern, hat er den Job nicht verstanden. Insofern halte ich auch eine vergütungstechnische Berücksichtigung für richtig.

  • Ich meine: Mit jedem Tag sinkt bei einer Fortführung die Chance auf eine Rettung.





    Im bin im Moment mal wieder auf Krawall gebürstet und erlaube mir mal die Frage, warum müssen Unternehmen eigentlich saniert oder fortgeführt werden? Nur um vergütungserhöhende Masse zu generieren?

    Arbeitspolitische Argumente, für die ich großes Verständnis hätte, kann ich der InsO nicht entnehmen. Diese obliegen, denke ich mal laut, der Agentur für Arbeit und nicht den Insolvenzgerichten.

    Nach § 1 InsO dient das Verfahren lediglich dazu, die Gläubiger dadurch zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird.

    Also aus die Maus
    und folglich auch keine Vergütung für Sanierungsmaßnahmen.:teufel:

  • Dann will ich mal mitbürsten:

    1. Die arbeitsmarktliche Seite ist zwar nicht in der InsO selbst ausdrücklich erwähnt, aber allgemeiner Konsens, und zwar in Politik und Gläubigerschaft.

    2. Das zeigt sich unter anderem auch in der Möglichkeit, Insolvenzgeld vorzufinanzieren lassen. Für die Genehmigung zur Vorfinanzierung muss man der Arbeitsagentur übrigens Übernahmeinteressenten namentlich anzeigen (zumindest unsere Agentur hält sich an die Vorschrift aus der Durchführungsverordnung). Allein daraus ergibt sich zwanglos, dass man sich um die Zukunft des Unternehmens kümmern muss, wenn man eine Vorfinanzierung braucht.

    3. Häufig genug ist eine Sanierung aber auch für die Gläubiger lohnender als eine Liquidiereung, aus vielerlei Gründen. Die Lieferanten können liefern, die Sicherheiten der Absonderungsgläubiger sind werthaltiger, die Arbeitnehmer behalten ihren Job...

    4. Vergütungstechnisch ist eine Fortführung mit Sanierungsbemühungen in den meisten Fällen erheblich ungünstiger als eine Liquidation (absolut gibt es zwar mehr, wegen des großen Aufwands ist aber der Stundensatz schlechter)

  • Stimme kaalstraat zu.

    Es gibt auch BGH-Entscheidungen, die das bejahen (weiß nicht, ob die das von Rainer sind...).

    Bei mir gibt es einen Zuschlag.

  • M O M E N T,

    das Argument lieferst Du ja selbst,

    Ziel der InsO soll die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger sein.

    Wenn es dem IV gelingt, eine übertragende Sanierung auf die Beine zu stellen, erspart die idR eine erhebliche Belastung der Masse mit Auslaufverbindlichkeiten und auch vielleicht die Kosten eines Sozialplanes. Diese Kosten, sei es § 55 InsO, sei es § 123 InsO, stehen i.d.R. in keinem Verhältnis zu dem Zuschlag, den sich ein Verwalter aufgrund seiner Bemühungen verdient hat.

    Zuschlagsrelevant ist ja nicht der Erhalt der Arbeitsplätze, sondern die Bemühungen darum. Entsprechend käme es hier nicht einmal auf den Erfolg an.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Im Übrigen spart die Masse nicht nur die Auslaufverbindlichkeiten, es ist oftmals auch so, dass im Rahmen einer sanierenden Übertragung die Gesamtheit Unternehmen zu viel besseren Konditionen zu veräußern ist, als bei einer Einstellung des Geschäftsbetriebs im Einzelnen zu Zerschlagungswerten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Etwas pikant ist in diesem Zusammenhang natürlich, dass Verhandlungen mit potentiellen Interessenten wohl nicht zur Aufgabe eines vorläufigen IV mit Zustimmungsvorbehalt gehören. Vergleiche in diesem Zusammenhang auch BGH IX ZB 36/06.
    Insofern müssten schon besondere Umstände vorgetragen werden.



  • 4. Vergütungstechnisch ist eine Fortführung mit Sanierungsbemühungen in den meisten Fällen erheblich ungünstiger als eine Liquidation (absolut gibt es zwar mehr, wegen des großen Aufwands ist aber der Stundensatz schlechter)



    Dann werde ich dies mal schnell ändern, zumindest soweit ich dafür zuständig bin.

    M O M E N T,

    das Argument lieferst Du ja selbst,

    Ziel der InsO soll die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger sein.



    Nö, in der InsO steht "gemeinschaftlich zu befriedigen".:)




    Zuschlagsrelevant ist ja nicht der Erhalt der Arbeitsplätze, sondern die Bemühungen darum. Entsprechend käme es hier nicht einmal auf den Erfolg an.



    Das werde ich mir für meine nächste Beurteilung merken.:)


    Trotz alledem meinen Vorrednern aus der anderen Ecke ganz herzlichen Dank für ihre fachlichen Beiträge und meine Weitblickverschaffung.

    Werde künftig alle Betriebsfortführungen einzelfallbezogen antragsgemäß honorieren, selbst wenn sich der IV bzw. die IV lediglich bemüht;) hat.



  • Werde künftig alle Betriebsfortführungen einzelfallbezogen antragsgemäß honorieren, selbst wenn sich der IV bzw. die IV lediglich bemüht;) hat.




    also faktisch immer, weil wir uns immer zumindest bemühen......

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)



  • Werde künftig alle Betriebsfortführungen einzelfallbezogen antragsgemäß honorieren, selbst wenn sich der IV bzw. die IV lediglich bemüht;) hat.




    also faktisch immer, weil wir uns immer zumindest bemühen......



    Mir bleibt ja keine andere Wahl!

    Das ist nun mal der kleine Unterschied, zwischen einem bzw. einer IV und beamteten Inso-Rpfln.:)

  • daaazu;) auch ein schüchterner Kommentar eines abhängig Beschäftigten ohne BAL-Status und ohne Mitspracherechte und dieses mal nicht soo ernst zu nehmend. Daraus möge doch ein Vergütungszuschlag i.s.F. für meine Chefin und deren Partner erfolgen, zwar habe ich nur indirekt und eventuel etwas davon, aber die Sanierungsleistung habe ich ebenso erbracht.:(


    Grüsse


    PS: Meine Frau sagte letztens beim Caravanhändler zu mir ich solle einen anderen Job annehmen weil wir auch mal ein 60T€ Wohnmobil haben wollen.
    AW: ???:confused:

  • schließe mich da den Vorpostern an (Sanierung /Übertragung immer eine chance zur Verminderung von Masseverbindlichkeiten). Das auch ein "schwacher Verwalter" sowas auslotet, sollte kein Thema sein.
    @ RobinHOt: an Baal glauben fällt immer schwerer, kali kali kali :D
    Hm, klar, die Jobs für solche Anschaffungen liegen auf der Strasse..... äh, in manchen Bereichen schon, die sind aber eher schmutzig, außer man gehört zu den weißen-kragen-tätern.... oder man geht in die politik....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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