Tschüss Planverfahren - DiskE zur Änderung InsO

  • Hallo,
    es gibt wohl einen DiskE zur Änderung der InsO:
    http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/nachri…on-unternehmen/


    Was ich schon länger befürchtet habe, scheint wohl greifbar zu sein: wenn dept to equity swap u. (andere) Eingriffe in die Rechte der am Unternehmen rechtlich Beteiligten kommen sollte, kann sich der Rechtspfleger aus dem Insolvenzplanverfahren verabschieden.....

    Ergänzung: link mit Begründung zum DiskE:
    http://zip-online.de/pdf/zip/Diskussionsentwurf.pdf

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

    Einmal editiert, zuletzt von Defaitist (27. Juli 2010 um 22:30)

  • Die Überschrift stimmt.
    Ich habe ja keine Ahnung, wie es an anderen Gerichten läuft, aber ich wage mal eine Prognose: An den üblichen Gerichten, an denen die Streber als Richter tätig sind, die uns jetzt schon mit vielen Veröffentlichungen von mehr oder weniger tollen Entscheidungen und Aufsätzen beglücken, werden weiter Pläne behandelt.
    An den anderen Gerichten, bei denen die Richter auf einen - sagen wir mal ausgewogenen - Amtsrichteralltag Wert legen, dürften die Pläne abnehmen, da diese Geschichten ja ziemlich arbeitsintensiv sind und für den Richter eine reine Zusatzbelastung darstellen. Und die Insolvenzverwalter werden sich hüten, denjenigen, der sie bestellt, mit zu viel Arbeit zu stressen...


  • ...aber ich wage mal eine Prognose: An den üblichen Gerichten, an denen die Streber als Richter tätig sind, die uns jetzt schon mit vielen Veröffentlichungen von mehr oder weniger tollen Entscheidungen und Aufsätzen beglücken, werden weiter Pläne behandelt.
    ...



    welche Sprengel hast Du denn da im Sinn?

    welches AG wird denn zum Mekka des deutschen Insolvenzplanverfahrens ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Viel spannender erscheint mir im Moment die Frage, ob z.B. wir hier am AG dann zukünftig nur noch IK-Verfahren bearbeiten dürfen. :eek:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Schlimmer find ich die Frage: Wenn meine Behörde (das heißt meine Abteilung) wegzentralisiert wird, was ist dann mit den Bediensteten, die zurückbleiben? Werden die dann einfach an das andere Gericht mit den Verfahren abgegeben? Will doch gar nicht weg....

    Und wann soll das Inkrafttreten? Nach dem 1.1.12 oder vorher? Hab das mit der Begründung nicht so ganz umrissen...

  • @ Clau + Rainer:

    Na bei den vielen Landgerichten in Bayern und der derzeitigen Situation wohl nicht unbedingt das Problem.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • in Aurich ist es schaurich, in Leer noch mehr (alte Bundeswehrweisheit); aber damit die Westfalen nicht leer ausgehen: und Gott schuf in seinem Zorn die Senne bei Paderborn.
    Hab mich gestern dermaßen über die funktionelle Zuständigkeit aufgeregt, dass soweit war, alles, was ich über Insolvenzplan hab (einschließlich Büchern) der Tonne überantworten wollte. Der einzige Grund, warum ich heut bei Gericht war, war mein Bereitschaftsdienst.
    Oki über die Zuständigkeitskonzentration lässt sich streiten. Ich persönlich halte sie für sinnvoll.
    Hier gilt es aber zweierlei hervorzuheben:
    nimmt man engagiersten Kollegen die Regelinsolvenzverfahren weg, werden sie möglicherweise den gleichen Frust haben, wie die Kollegen, die sich umfangreich in das Insolvenzplanverfahren eingearbeitet haben. Man fragt sich dann: warum !
    Andererseits ist das Verbraucherinsolvenzverfahren kein Verfahren minderer Art. Es ist anders und weist seine ganz spezifischen Anforderungen auf. Allerdings ist dies ein Umstand, der möglicherweise noch nicht bei allen Gerichten (und bei der Justizverwaltung der Länder) angekommen ist.
    Dass aber die verkapten Verbraucherinsolvenzen denn mitkonzentriert werden, wirft eine Menge Probleme auf.
    Das müsste anders geregelt werden.
    wie das ganze noch "personaltechnisch"(jetzt fang ich auch noch mit verwaltungsfuzzi-deutschan) umzusetzen ist, ist eine andere Sache. Die Diskussionen gab es bei der Registerkonzentration auch schon. Jedenfalls in "meinem" Bundesland ist haushalterisch die Justiz weiter das Armenhaus......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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