Es wäre nur dann etwas zu prüfen und ggf. zu melden, wenn die GmbH ihren Sitz im Ausland hätte (Meldepflicht nach der Außenwirtschaftverordnung). Was die Geldwäsche angeht, so ist es für die Frage zu spät. Das Geld ist bereits gewaschen. Gibt es für Geld eine bessere Herkunft als die von einer Justizkasse?


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