Eine Kollegin bat mich, folgenden Sachverhalt mal zur Diskussion zu stellen.
Der Mandant ist Arzt und hat die Schuldnerin, die privat krankenversichert ist, behandelt. Die Schuldnerin stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das Antragsverfahren läuft noch. Die Schuldnerin erwartet die (zweckgebundene) Zahlung der PKV an sich selbst, die sie dann dem behandelnden Arzt zur Begleichung der Behandlungskosten weiterzuleiten hätte.
Hat der Arzt - für den Fall, dass die Schuldnerin die Weiterleitung tatsächlich vornimmt - eine Chance, das Geld auch zu behalten oder wird der potentielle Insolvenzverwalter die Zahlung anfechten? Wird der Arzt zum "ganz normalen" Insolvenzgläubiger?
Von einer Abtretungserklärung oder sonstigen Sicherungsabreden ist (bislang) nichts bekannt. Genügt es vielleicht, dass die Zahlung der PKV an die Schuldnerin eine zweckgebundene ist, die ihr ja eigentlich nicht zusteht, sondern dem Arzt?


"Das menschliche Rückgrat ist zu erstaunlichen Krümmungen fähig." (aus:"Die Ketzerin")
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