Mich würde mal interessieren, ob später einmal davon ausgegangen werden wird, dass hier eine deliktische Forderung besteht.
Der Beklagte, der die Verbraucherinsolvenz erwägt, wird vom nicht anwaltl. vertretenen Kläger auf Zahlung eines Betrages verklagt, der aus rechtswidrigen Geldentnahmen zum Nachteil des Klägers resultieren soll. Die Forderung besteht dem Grunde nach, die Substantiiertheit der Klage ist jedoch so dünn und die Höhe der Klagforderung so dubios, dass der Beklagte wegen Erfolgsaussichten für die Abwehr PKH erhält.
Vergleichsvorschläge unter Hinweis darauf, dass der Bekl. ohnehin kein Geld hat und die Verbraucherinsolvenz in Betracht zieht, lehnt der Kläger (ein "Alles-oder-nichts-Typ") kategorisch ab. Ich sage daher zu ihm daher im Gerichtstermin, dass es mir ganz wurscht ist, ob er späterhin seine Klagforderung noch durch weitere Schriftsätze (wie vom Gericht verlangt) begründet oder seine Klage abgewiesen wird. Wenn er nicht zu einem realistischen Ratenzahlungsvergleich bereit ist, dann würde ich die Klagforderung hier und jetzt anerkennen, dann könne er sehen, ob er in der Vollstreckung auch nur einen Cent erlangt. Leider bleibt er stur, so dass schließlich das Anerkenntnisurteil ergeht.
Ist das jetzt insovenzrechtlich eine deliktische Forderung? Das Anerkenntnisurteil enthält ja keinerlei Gründe.