Ich habe ein Unterhaltsfestsetzungsverfahren, welches im Jahre 2008 eingeleitet wurde. Da dem Ag. der Antrag nicht zugestellt werden konnte und auch bis heute keine aktuelle Anschrift ermittelt werden konnte, hängt die Sache noch immer unerledigt.
Der Ast. wurde mehrfach gebeten, die aktuelle Anschrift mitzuteilen, worauf dieser immer nur mitteilte, dass der Ag. untergetaucht sei. Ein Antrag auf öffentliche Zustellung wurde bisher nicht gestellt.
Ich frage mich, ob man nicht irgendwann mal den Antrag zurückweisen müsste bzw. ob das Nichtbetreiben des Ast. irgendwann mal als Antragsrücknahme zu werten ist?
Kennt sich da evtl. jemand aus?!



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