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Thema: Wird Verfahren noch "betrieben"?

  1. #1
    Administrator / Club 8.000 Avatar von Ulf
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    Wird Verfahren noch "betrieben"?

    Ich habe ein Unterhaltsfestsetzungsverfahren, welches im Jahre 2008 eingeleitet wurde. Da dem Ag. der Antrag nicht zugestellt werden konnte und auch bis heute keine aktuelle Anschrift ermittelt werden konnte, hängt die Sache noch immer unerledigt.

    Der Ast. wurde mehrfach gebeten, die aktuelle Anschrift mitzuteilen, worauf dieser immer nur mitteilte, dass der Ag. untergetaucht sei. Ein Antrag auf öffentliche Zustellung wurde bisher nicht gestellt.

    Ich frage mich, ob man nicht irgendwann mal den Antrag zurückweisen müsste bzw. ob das Nichtbetreiben des Ast. irgendwann mal als Antragsrücknahme zu werten ist?

    Kennt sich da evtl. jemand aus?!
    Ulf


  2. #2
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    Hat sich da bzgl. der öffentlichen Zustellung nicht was geändert ?
    Also ich mein , einen förmlichen Antrag bräuchte man nicht mehr.

  3. #3
    Club 1.000 Avatar von omawetterwax
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    Und wenn man einfach nicht wieder erinnert und dann nach 6 Monaten weglegt?
    Logik eines Vierjährigen: Mama ist arbeiten. Oma ist nicht da. Nur Papa ist da. Also gibt es heute Mittag Cornflakes.

  4. #4
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    Wenn A'St eine Privatperson ist und die Voraussetzungen für die öffentl. Zustellung vorliegen, muss mann auch diese auch bewilligen, da insoweit kein Antrag erforderlich ist. Von einem Anwalt auf A'St-Seite würde ich allerdings erwarten, dass er mitteilt, dass sich der Aufenthalt des A'gegners nicht ermitteln lässt und er darum um öffentliche Zustellung bittet. Kommt vom Anwalt nichts Eindeutiges, kann man in der Tat die Akte ohne weiteres weglegen, wenn das Verfahren seit sechs Monaten nicht mehr betrieben worden ist (§ 7 Nr. 3 e) AktO). Zurückweisung ist nicht erforderlich.

  5. #5
    Administrator / Club 8.000
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    Das Jugendamt ist auf Ast.-Seite tätig. Da die im Jahr sicherlich mindestens 50 Verfahren hier betreuen, würde ich von denen auch entsprechend konkrete Bitten/Anträge erwarten.

    Danke für den Hinweis auf die AktO.
    Ulf


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