Hallo zusammen
ich (InsO-Rpfl.) habe ein Problem mit der Berechnung des unpfändbaren Einkommens nach §§ 850 c i.V.m. § 850 f ZPO
Fall:
Schuldner - keine Unterhaltsverpflichtung ca. 2200 € netto/mtl.
unpfändbar § 850 c Abs. I 989,99 €
unpfändbar § 850 c Abs. II 3/10 des Mehrverdienstes(derzeit somit 363,00 €)
unpfändbar derzeit 1.352,99 €
Ich habe jetzt eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages i.H.v. ca. 450 € gem. § 850 f festgestellt.
Wie errechnet sich jetzt das unpfändbare Einkommen?
a) 989,99 € + 3/10 des Mehrverdienstes (3/10 von1.210,01 € = 363 €) + 450 €
= 1.802,99 € unpfändbar
oder
b) 989,99 € + 450 € = 1.439,99 €
+ 3/10 des Mehrverdienstes (1/3 von 760,01 = 228 €)
= 1.667,99 € unpfändbar
Wie seht ihr das?


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