Hallo zusammen

ich (InsO-Rpfl.) habe ein Problem mit der Berechnung des unpfändbaren Einkommens nach §§ 850 c i.V.m. § 850 f ZPO

Fall:
Schuldner - keine Unterhaltsverpflichtung ca. 2200 € netto/mtl.

unpfändbar § 850 c Abs. I 989,99 €
unpfändbar § 850 c Abs. II 3/10 des Mehrverdienstes(derzeit somit 363,00 €)

unpfändbar derzeit 1.352,99 €

Ich habe jetzt eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages i.H.v. ca. 450 € gem. § 850 f festgestellt.

Wie errechnet sich jetzt das unpfändbare Einkommen?

a) 989,99 € + 3/10 des Mehrverdienstes (3/10 von1.210,01 € = 363 €) + 450 €

= 1.802,99 € unpfändbar

oder

b) 989,99 € + 450 € = 1.439,99 €
+ 3/10 des Mehrverdienstes (1/3 von 760,01 = 228 €)

= 1.667,99 € unpfändbar

Wie seht ihr das?